Autor Thema: Hinzuverdienst bei Frühpension  (Read 1447 times)

Marjella

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Hinzuverdienst bei Frühpension
« am: 16.06.2025 13:17 »
Ich bin frühpensionierte Beamtin (Mindestversorgung) und kam bis vor ein paar Jahren auch einigermaßen mit meinen Bezügen zurecht. Mittlerweile bin ich mit hohen Beiträgen in der PKV sowie Miet- und Nebenkostenerhöhungen, ... an meine Belastungsgrenze gestoßen und sehe mich gezwungen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen wenigstens einen Minijob anzunehmen.

Bisher helfe ich im örtlichen Sportverein aus und erhalte eine Übungsleiterpauschale von monatlich 250,- € Steuerfrei.

Im Netz wird die Übungsleiterpauschale so definiert:
Die Übungsleiterpauschale ist eine steuerliche Vergünstigung, die es Personen ermöglicht, bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei zu verdienen, wenn sie in einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Trainer oder in ähnlichen Rollen für gemeinnützige Organisationen arbeiten.

Die Verdienstgrenze für Minijobs beträgt 2025 bis zu 556 Euro pro Monat, was einem jährlichen Einkommen von bis zu 6.672 Euro entspricht. Zusammen mit der Übungsleiterpauschale könnten man somit bis zu 9.672 Euro hinzuverdienen ohne dass Steuern oder sonstige Abgaben anfallen.
 
Als Frühpensionärin erhalte ich die Mindestversorgung. Gilt dieser steuerfreie Hinzuverdienst auch für frühpensionierte Beamte? Vielleicht kennt sich ja jemand hiermit aus? Ich bin über jede Antwort sehr dankbar.




Rentenonkel

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Antw:Hinzuverdienst bei Frühpension
« Antwort #1 am: 16.06.2025 13:59 »
Die Finanzverwaltung sieht Übungsleiter*innen grundsätzlich als selbstständig tätige Personen an, wenn der Umfang ihrer Tätigkeit durchschnittlich sechs Stunden in der Woche nicht übersteigt. Diese sog. „6-Stunden-Regelung“ gilt sowohl für nebenberufliche Lehrtätigkeiten als auch für nebenberuflich tätige  Übungsleiter*innen. Sie ist jedoch nicht anzuwenden, wenn klare Indizien vorliegen, die für eine abhängige Beschäftigung bzw. für eine selbstständige Tätigkeit sprechen. Außerdem schließt sich die Finanzverwaltung i. d. R. der sozialversicherungsrechtlichen Einstufung an.

Sofern es sich bei der Tätigkeit als Übungsleiterin somit um eine solche freiberufliche Tätigkeit handeln sollte, ist neben dieser Tätigkeit ein Minijob bei einem (anderen) Arbeitgeber bis zu 556 EUR / Monat möglich.

Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber in der Regel die Pauschalsteuer von 2 %, die er jedoch auch von dem Arbeitnehmer einbehalten kann. Darüber hinaus zahlt der Arbeitnehmer einen Eigenanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung von 3,6 %. Von der Versicherungspflicht kann man sich jedoch auch befreien lassen.

Alternativ dazu könnte es sein, dass Dir Wohngeld von der Stadtverwaltung zusteht. Ob und in welcher Höhe kann man über einschlägige Rechner selbst berechnen. Den Antrag auf Wohngeld kann man bei der zuständigen Gemeinde stellen.

Marjella

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Antw:Hinzuverdienst bei Frühpension
« Antwort #2 am: 17.06.2025 14:33 »
Vielen Dank für die Antwort!

netzguru

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Antw:Hinzuverdienst bei Frühpension
« Antwort #3 am: 19.06.2025 01:31 »
Hallo,

ich habe bei der Personalstelle mir ausrechnen lassen, was ich ohne Abzüge hinzu verdienen kann/darf.

Erstmal Wohngeld beantragen, sollte soviel ergeben, das kein Bürgergeld mehr gebraucht wird.
Max 60.000 € als Erspartes für die 1. Person, je weitere Person 30.000€.

Dann Prüfen ob es auch noch Bürgergeld gibt.

clarion

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Antw:Hinzuverdienst bei Frühpension
« Antwort #4 am: 19.06.2025 06:35 »
Wohngeld und Bürgergeld für Pensionäre???

PolareuD

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Antw:Hinzuverdienst bei Frühpension
« Antwort #5 am: 19.06.2025 07:58 »
Wohngeld und Bürgergeld für Pensionäre???

Eigentlich ist der Dienstherr hier vollumfänglich zuständig seine Beamten ausreichend zu alimentieren. Da wir ja inzwischen alle gelernt haben, dass der Dienstherr aktuell nicht gewillt ist eine verfassungskonforme Besoldung/ Versorgung herbeizuführen, gibt es inzwischen tatsächlich Beamte/Versorgungsempfänger, die Anspruch auf Sozialtransferleistungen haben.

Bastel

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Antw:Hinzuverdienst bei Frühpension
« Antwort #6 am: 19.06.2025 08:55 »
Der ganze Thread wäre eigentlich lustig, wenn er nicht so traurig wäre ::)

Rentenonkel

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Antw:Hinzuverdienst bei Frühpension
« Antwort #7 am: 20.06.2025 08:39 »
Bürgergeld setzt voraus, dass man in der Lage ist, mindestens drei Stunden/Tag zu arbeiten und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht zu haben. Da man grundsätzlich Pensionär ist, weil man entweder das Lebensalter erreicht hat oder zumindest dienstunfähig ist, dürfte in den allermeisten Fällen Grundsicherung die richtige Leistung sein. 

Da man als Beamter allerdings eine Mindestversorgung hat, wäre es extrem unwahrscheinlich, dass einem Grundsicherung ergänzend zustehen könnte. Die Einkommensgrenzen liegen tendenziell immer unterhalb der Mindestversorgungsgrenze, zumindest solange man keine Kinder hat.

Je nach Mietenspiegel sind die Einkunftsgrenzen für Wohngeld dagegen deutlich höher.

Die Frage der amtsangemessenen Besoldung für aktive Beamte beschäftigt ja schon seit Jahren dieses Forum. Für Pensionäre gibt es dagegen bisher noch kein Musterverfahren. Auch hier dürfte die Frage spannend sein, ob die Mindestversorgung in jedem Fall in der richtigen Höhe ist.

Allerdings gibt es für Pensionäre keine Residenzpflicht. Das ist anders als bei aktiven Beamten.

Daher erscheint mir mindestens bis zu einer höchstrichterlichen Klärung ein Antrag auf Wohngeld der richtige Weg zu sein. Parallel dazu sollte auch einmal jährlich Widerspruch eingelegt werden gegen die Bezüge; Hinweise auf entsprechende Muster finden sich in den Parallelforen.