In diesem Forum (Beamte des Bundes und Soldaten) ist das BBesG einschlägig. Lt. § 27 Abs. 2 S. 2 BBesG wird die Stufe mit Wirkung vom Ersten des Monats festgesetzt, in dem die Ernennung wirksam wird. Demzufolge kann die jetzige Erfahrungsstufe nicht am 19.08. voll sein, sondern ist dies wahrscheinlich bereits zum 1. August. Dementsprechend wird für die Augustbezüge bereits das Grundgehalt der höheren Erfahrungsstufe gewährt.