Hallo,
ein fehlerhafter Bescheid ist erteilt und zugestellt.
Reicht es aus, wenn man dem Bescheidempfänger fernmündlich mitteilt, dass der Bescheid entsorgt werden kann, so nach dem Motto "entsorgt und somit nicht vorhanden"?
Das machen hier nämlich paar Kollegen.
Aber muss muss ein fehlerhafter Bescheid nicht immer schriftlich aufgeboben werden, selbst wenn der fehlerhafte Bescheid nicht mehr existent ist?
Danke Euch.
Gruß