Autor Thema: Mündliche Bescheidrücknahme ausreichend?  (Read 275 times)

atal

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Mündliche Bescheidrücknahme ausreichend?
« am: 13.06.2025 09:27 »
Hallo,

ein fehlerhafter Bescheid ist erteilt und zugestellt.

Reicht es aus, wenn man dem Bescheidempfänger fernmündlich mitteilt, dass der Bescheid entsorgt werden kann, so nach dem Motto "entsorgt und somit nicht vorhanden"?

Das machen hier nämlich paar Kollegen.

Aber muss muss ein fehlerhafter Bescheid nicht immer schriftlich aufgeboben werden, selbst wenn der fehlerhafte Bescheid nicht mehr existent ist?

Danke Euch.

Gruß

Kommunalgenie

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Antw:Mündliche Bescheidrücknahme ausreichend?
« Antwort #1 am: 13.06.2025 10:09 »
Was ist ein fehlerhafter Bescheid?
Ein nichtiger VA ist wie der Name sagt, nichtig. Es bedarf keiner Handlung.
Ein rechtswidriger VA muss zurückgenommen werden. Dies geschieht schriftlich.
Ein Widerruf eines rechtmäßigen VAs geschieht ebenfalls schriftlich.

Rowhin

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Antw:Mündliche Bescheidrücknahme ausreichend?
« Antwort #2 am: 13.06.2025 10:50 »
In welchem Aspekt ist der Bescheid denn fehlerhaft? Formal? Inhaltlich? Um welche Art Bescheid handelt es sich?

FGL

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Antw:Mündliche Bescheidrücknahme ausreichend?
« Antwort #3 am: 13.06.2025 21:57 »
Ein rechtswidriger VA muss zurückgenommen werden. Dies geschieht schriftlich.
Ein Widerruf eines rechtmäßigen VAs geschieht ebenfalls schriftlich.
Auch für die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten gilt die Formfreiheit, sofern nicht spezialgesetzlich die Schriftform angeordnet ist.