Grüß Euch!
Ist es korrekt, dass Bescheide, egal welcher Art und Inhalt, also generell alle, nicht gesiegelt werden müssen
Und selbst eine Unterschrift ist nicht notwendig, wenn aus dem Bescheid der Name des entsprechenden Sachbearbeiters mind. aus der Grußformel am Ende des Bescheides oder aus den Kontaktdaten der Kopfdaten hervorgehen?
Was ist z. B., wenn ein Bescheid vom Dienststellenleiter unterschrieben wird, weil werden muss, unten sein Nachname steht und oben der Nachname des Sachbearbeiters, der den Bescheid geschrieben hat?
Oder gibt es Ausnahmen, also Bescheide, die gesiegelt und unterschrieben werden müssen?
Besten Dank.