Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Nie eine Unterschrift und ein Siegel auf Bescheiden notwendig
stevieb:
Grüß Euch!
Ist es korrekt, dass Bescheide, egal welcher Art und Inhalt, also generell alle, nicht gesiegelt werden müssen
Und selbst eine Unterschrift ist nicht notwendig, wenn aus dem Bescheid der Name des entsprechenden Sachbearbeiters mind. aus der Grußformel am Ende des Bescheides oder aus den Kontaktdaten der Kopfdaten hervorgehen?
Was ist z. B., wenn ein Bescheid vom Dienststellenleiter unterschrieben wird, weil werden muss, unten sein Nachname steht und oben der Nachname des Sachbearbeiters, der den Bescheid geschrieben hat?
Oder gibt es Ausnahmen, also Bescheide, die gesiegelt und unterschrieben werden müssen?
Besten Dank.
Kommunalgenie:
Gesiegelt werden eigentlich nur besondere Dokumente.
Einfache Bescheide werden in der Regel nicht gesiegelt.
Unterschrieben werden Bescheide, es sei denn sie sind "maschinell" erstellt.
Unterschiedliche Namen zwischen Kopfbogen und Unterschreiber sind unschädlich, letztendlich geschieht alles im Auftrag der Dienststellenleitung.
Alien1973:
Baubescheide darf bei uns der Sachbearbeiter, der in der Kopfzeile steht, gar nicht selber unterschreiben. Geht zur Amtsleitung. Wenn nicht da, Stellvertreter. Wenn auch nicht da Referartsleitung....
Und Baubescheide werden unterschrieben, gehen bei uns nicht anders raus.
Jetzt mit der Digitalisierung und elektronischen Baubescheiden (so weit sind wir noch nicht) wird's eine digitale Signatur geben, jedoch wieder nur von ausgesuchten Personen.
FGL:
--- Zitat von: stevieb am 13.06.2025 09:46 ---Und selbst eine Unterschrift ist nicht notwendig, wenn aus dem Bescheid der Name des entsprechenden Sachbearbeiters mind. aus der Grußformel am Ende des Bescheides oder aus den Kontaktdaten der Kopfdaten hervorgehen?
--- End quote ---
Anstelle der Unterschrift reicht auch die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten.
--- Zitat von: stevieb am 13.06.2025 09:46 ---Was ist z. B., wenn ein Bescheid vom Dienststellenleiter unterschrieben wird, weil werden muss, unten sein Nachname steht und oben der Nachname des Sachbearbeiters, der den Bescheid geschrieben hat?
--- End quote ---
Alles korrekt.
--- Zitat von: stevieb am 13.06.2025 09:46 ---Oder gibt es Ausnahmen, also Bescheide, die gesiegelt und unterschrieben werden müssen?
--- End quote ---
Mir ist kein Spezialgesetz bekannt, das für einen bestimmten Rechtsbereich die Siegelung und eigenhändige Unterschrift zwingend vorschreibt.
lumer:
Siegel ist bei Verwaltungsakten nicht notwendig, wenn ich nicht etwas übersehe. Das elektronische Siegel, das die Schriftform ersetzen kann, ist etwas anderes.
Unterschrift ist bei einem schriftlichen VA grds. nicht notwendig. Es reicht die Namenswiedergabe, s. § 37 VwVfG.
Eine Unterschrift ist in bestimmten Fällen jedoch vorgesehen, etwa bei förmlichen Verwaltungsverfahren (§ 69 VwVfG), bei Planfeststellungsbeschlüssen (§ 74 VwVfG) oder bei Asylverfahren (§ 31 AsylVfG).
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