Das frage ich mich auch. § 13 TVöD kommt ja eher ins Spiel, wenn sich die Aufgabe, die ursprünglich mal (nach § 12) übertragen wurde, "aus sich heraus" (durch neue Gesetze, die zur Aufgabenerfüllung zu beachten sind, etc.) sublimiert haben.
Die Frage wäre in meinen Augen jetzt eher: Wurde Dir die höherwertige Stelle nur befristet übertragen oder (angesichts der Fortführung über die anfänglich befristeten sechs Monate hinaus) unbefristet/dauerhaft?