Autor Thema: Keine Tätigkeiten  (Read 2652 times)

FearOfTheDuck

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Antw:Keine Tätigkeiten
« Antwort #15 am: 14.06.2025 12:47 »
Wobei "Q3 Stelle" natürlich Käse ist, denn: TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Ist § 13 TVÖD überhaupt einschlägig?
Ich würde es eher sehen, dass du nach der Entfristung gem. § 12 eingruppiert bist.

2strong

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Antw:Keine Tätigkeiten
« Antwort #16 am: 14.06.2025 13:12 »
Das frage ich mich auch. § 13 TVöD kommt ja eher ins Spiel, wenn sich die Aufgabe, die ursprünglich mal (nach § 12) übertragen wurde, "aus sich heraus" (durch neue Gesetze, die zur Aufgabenerfüllung zu beachten sind, etc.) sublimiert haben.

Die Frage wäre in meinen Augen jetzt eher: Wurde Dir die höherwertige Stelle nur befristet übertragen oder (angesichts der Fortführung über die anfänglich befristeten sechs Monate hinaus) unbefristet/dauerhaft?

Dpunkt

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Antw:Keine Tätigkeiten
« Antwort #17 am: 16.06.2025 09:07 »
Theoretisch könntest du auch noch eine weitere Klage starten und zwar darauf, dass dein Arbeitgeber dir Arbeit entsprechend deiner Entgeltgruppe gibt.

Saddy

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Antw:Keine Tätigkeiten
« Antwort #18 am: 17.06.2025 09:01 »
Ehrlicherweise muss ich sagen, dass ich aus den rechtlichen Begründungen längst ausgestiegen bin - da werfen sich beiden Seiten aktuell mit Paragraphen und Vorschriften zu. Es ist zumindest eine Eingruppierungsfeststellungsklage.

Ich kann nur sagen das ich weit über 6 Monate diese Tätigkeit gemacht habe und es aber typisch für meinen AG ist, sie wollen das wir die Arbeiten erledigen aber wenn es ans bezahlen geht wird die Peitsche ausgepackt.

Ja, ich denke diese Klage wird nun auch noch eingereicht werden. Es ist halt unfassbar ermüdend seit Jahren seinen Arbeitgeber zu verklagen. Wenn ich jetzt noch aufzählen würde was die Retoure dafür war..