Ich habe heute leider eine Absage erhalten – wie angekündigt exakt zwei Wochen nach dem Gespräch. Die Einschätzung, dass eine längere Wartezeit eher auf eine Absage hindeutet, hat sich damit erneut bestätigt.
Ich überlege, ob ich anrufen und nach den Gründen fragen soll. Vermutlich werde ich jedoch keine konkreten Informationen erhalten.
Daher frage ich mich, ob ich als Bewerber ohne Weiteres Akteneinsicht beantragen kann – also ohne dass es gleich in Richtung anwaltliche Schritte oder Klage geht. Mir ist bewusst, dass dies nichts am Ergebnis ändern wird, aber ich habe inhaltlich sehr gut zur Ausschreibung gepasst und würde gerne nachvollziehen, was letztlich zur Absage geführt hat.
In der freien Wirtschaft kann ich solche Entscheidungen und Erwartungshaltungen meist gut einordnen, im öffentlichen Dienst fällt mir das schwerer. Es wäre für mich ein wichtiges Feedback zur persönlichen Einordnung.