Hallo zusammen,
meine Kollegin wurde nach Übertragung höherwertiger Tätigkeiten in E7 (TVÖD-Kommune) eingruppiert. Sie hätte noch sechs Monate bis zur Stufe 5 gehabt. Wäre sie nicht befördert worden, hätte sie durch Stufenaufstieg netto 26 Euro mehr als sie jetzt nach Beförderung und Rücksetzung der Stufenlaufzeit hat. Da sie bereits etwas älter ist, wird sie die Stufe sechs maximal zwei Jahre bekommen, so dass sich das höhere Einkommen der Endstufe im Vergleich zu E6 kaum noch auswirken kann. Außerdem fühlt sie sich, aus meiner Sicht völlig zu Recht, wenig gewertschätzt dafür, dass sie höherwertig tätig ist und diese Aufgabe, die vorher nicht erledigt wurde, ihrem Arbeitgeber bereits mehrere hundertausend Euro gespart hat. Da wir ein sehr beamtenlastiger Bereich sind, hatten weder Vorgesetzte noch Kollegen diese Problematik vorher gesehen. Seitens des Fachbereichs Personal oder des Personalrats wurde auf die Problematik leider auch nicht hingewiesen.
Sieht jemand einen Ansatz, der es ermöglicht, entweder die Beförderung so rückabzuwickeln (inkl. Abgabe der höherwertigen Tätigkeit), dass die Stufenlaufzeit ganz normal weiterläuft? Oder aber die neue Stufenlaufzeit so zu verkürzen, dass im Idealfall keine Zeit "verloren" geht?
Unser Fachbereich Personal sieht eine solche Möglichkeit nicht bzw. nur sehr eingeschränkt durch eine Stufenlaufzeitverkürzung um ein Jahr. Theoretisch würde auch eine Verkürzung um zwei Jahre möglich sein. Die werde seitens des Arbeitgebers aber grundsätzlich nicht genutzt. Auf die Antwort des Personalrates warten wir noch.
Für Anregungen wäre ich dankbar.
Grüße