Autor Thema: Verlust geleisteter Stufenlaufzeit bei Beförderung  (Read 1712 times)

ccb

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Hallo zusammen,
meine Kollegin wurde nach Übertragung höherwertiger Tätigkeiten in E7 (TVÖD-Kommune) eingruppiert. Sie hätte noch sechs Monate bis zur Stufe 5 gehabt. Wäre sie nicht befördert worden, hätte sie durch Stufenaufstieg netto 26 Euro mehr als sie jetzt nach Beförderung und Rücksetzung der Stufenlaufzeit hat. Da sie bereits etwas älter ist, wird sie die Stufe sechs maximal zwei Jahre bekommen, so dass sich das höhere Einkommen der Endstufe im Vergleich zu E6 kaum noch auswirken kann. Außerdem fühlt sie sich, aus meiner Sicht völlig zu Recht, wenig gewertschätzt dafür, dass sie höherwertig tätig ist und diese Aufgabe, die vorher nicht erledigt wurde, ihrem Arbeitgeber bereits mehrere hundertausend Euro gespart hat. Da wir ein sehr beamtenlastiger Bereich sind, hatten weder Vorgesetzte noch Kollegen diese Problematik vorher gesehen. Seitens des Fachbereichs Personal oder des Personalrats wurde auf die Problematik leider auch nicht hingewiesen.

Sieht jemand einen Ansatz, der es ermöglicht, entweder die Beförderung so rückabzuwickeln (inkl. Abgabe der höherwertigen Tätigkeit), dass die Stufenlaufzeit ganz normal weiterläuft? Oder aber die neue Stufenlaufzeit so zu verkürzen, dass im Idealfall keine Zeit "verloren" geht?

Unser Fachbereich Personal sieht eine solche Möglichkeit nicht bzw. nur sehr eingeschränkt durch eine Stufenlaufzeitverkürzung um ein Jahr. Theoretisch würde auch eine Verkürzung um zwei Jahre möglich sein. Die werde seitens des Arbeitgebers aber grundsätzlich nicht genutzt. Auf die Antwort des Personalrates warten wir noch.

Für Anregungen wäre ich dankbar.

Grüße

ElBarto

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 331
Antw:Verlust geleisteter Stufenlaufzeit bei Beförderung
« Antwort #1 am: 16.06.2025 08:46 »
Der Angestelle sollte immer seine Stufenzeiten im Auge behalten.

Man hätte in diesem Fall die Beförderung einfach um 6 Monate verzögern können im gegenseitigen Einvernehmen.

Die Wertschätzung kommt über die Entgeltstufe nicht die Stufenlaufzeit.

Sofern das nicht rückwirkend um 6 Monate verschoben werden kann wäre die Verkürzung der Stufenlaufzeit wohl die geschickteste Lösung.

NWB

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 275
Antw:Verlust geleisteter Stufenlaufzeit bei Beförderung
« Antwort #2 am: 16.06.2025 10:24 »
Wäre nicht auch eine Stufenvorweggewährung ein gangbarer Weg - den Willen des AG vorausgesetzt?

ccb

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Antw:Verlust geleisteter Stufenlaufzeit bei Beförderung
« Antwort #3 am: 16.06.2025 11:49 »
Wäre nicht auch eine Stufenvorweggewährung ein gangbarer Weg - den Willen des AG vorausgesetzt?
Das wäre es theoretisch. Aber die Kollegin arbeitet nicht in einem "Mangelberuf". Die Auskunft vom Personalbereich lautet, dass eine Stufenvorweggewährung nicht in Frage komme.

Schweppes

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:Verlust geleisteter Stufenlaufzeit bei Beförderung
« Antwort #4 am: 16.06.2025 20:12 »
Es ist halt der absolute Standard, dass man die Stufenlaufzeit bei Höhergruppierungen von Neuem beginnen muss (es gibt eventuell 1-2 Ausnahmeszenarien, die hier jedoch nicht zutreffen). Davon abweichende Regelungen sind individuelle Verarbredungen, die am Besten im Vorfeld getroffen und fixiert werden. Natürlich kann man im Nachhinein immer eine Nachfrage stellen, bei dem engen Korsett gibt es aber genug Behörden, die dieses "Geschenk" gern annehmen.

Ramirez

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 187
Antw:Verlust geleisteter Stufenlaufzeit bei Beförderung
« Antwort #5 am: 16.06.2025 20:38 »
Als ob dem Personalbereich das nicht ganz klar gewesen ist, natürlich ist das Absicht, deshalb bewegt man sich ja auch nicht.
Allerdings sollte man selbst wissen unter welchen Regeln man arbeitet, so schwer war der simple Wechsel von einer EG in die nächst höhere EG der gleichen "Gruppe" jetzt auch nicht, zumal es sich um jemanden handelt der mutmaßlich eine Berufsausbildung hat.

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,273
Antw:Verlust geleisteter Stufenlaufzeit bei Beförderung
« Antwort #6 am: 17.06.2025 00:20 »
Als ob dem Personalbereich das nicht ganz klar gewesen ist, natürlich ist das Absicht, deshalb bewegt man sich ja auch nicht.
Allerdings sollte man selbst wissen unter welchen Regeln man arbeitet, so schwer war der simple Wechsel von einer EG in die nächst höhere EG der gleichen "Gruppe" jetzt auch nicht, zumal es sich um jemanden handelt der mutmaßlich eine Berufsausbildung hat.

Kommt ganz auf die Umstände an.

In meiner kleinen Bundesbehörde kennt die Personalverwaltung die Stufen eigentlich nicht, da sie mit der Entgeltakte beim BVA geführt wird.
Bei Mitarbeitern, die nach Einführung des TVöD eingestellt wurden, hat unsere Personalverwaltung zwar die Stufe zur Einstellung festgelegt, aber dann alles zum BVA übergeben. Bei Mitarbeitern, die vor Einführung des TVöD eingestellt wurden, ist die Stufe hier komplett unbekannt.

In meinen Fall war man dankbar für den Hinweis, dass ich kurz vor dem Stufenaufstieg stand. Da hat man die Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten um 3 Monate nach hinten geschoben. Einige Länder handhaben das auch im TV-L recht streng gegen die Mitarbeiter. Bei den Kommunen mag es diese und solche geben.


Zusatz: Erst seit ein paar Monaten kann unsere Personalverwaltung testweise elektronisch in die Entgeltakte reinschauen. Aber eine Auswertung der Stufen samt Laufzeiten ist mir nicht bekannt.

Sjuda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 225
Antw:Verlust geleisteter Stufenlaufzeit bei Beförderung
« Antwort #7 am: 17.06.2025 06:53 »
Da schwingt mal wieder eine Opfer-Mentalität mit.

Es gibt im Bereich des TVöD gar keine klassischen Beförderungen, bei denen man einseitig als Anerkennung durch den Arbeitgeber für die gleiche Tätigkeit einfach so mehr Gehalt oder eine neue, höher dotierte Tätigkeit bekommt.

Die (dauerhafte) Übertragung höherwertiger Tätigkeiten setzt eine Einigung der Vertragsparteien voraus. Die Kollegin hat sich also zur Übernahme der Aufgaben bereiterklärt. Die Stufenlaufzeit sollte man dabei natürlich im Blick haben. Darum kümmert sich der Arbeitgeber meistens nicht, denn das ist gar nicht seine Aufgabe. Ihm geht es darum, dass eine konkrete Aufgabe ab einem bestimmten Zeiptunkt erledigt wird. Das ist die Priorität - und nicht die Frage, ob bzw. ab wann es sich für den Mitarbeiter, der nach dem Prinzip der Bestenauslese ermittelt wird und sich anschließend freiwillig dazu bereiterklärt, finanziell lohnt. In der Praxis zeigen sich manche Arbeitgeber flexibel, das setzt aber die aktive und vor allem vorherige Mitwirkung des Mitarbeiter voraus.

Die Kollegin kann ausrechnen, ob es sich unter dem Strich finanziell lohnt. Ich habe das für 11 Jahre in Excel mal kurz überschlagen. Ich komme einschließlich Jahressonderzahlung auf Grundlage der aktuellen Tabellenentgelte unter dem Strich auf einen Vorteil der "Beförderungsvarinate" von ca. 5000 EUR. Das ist natürlich nichts, aber zumindest auch kein Nachteil. Eine Stufenlaufzeitverkürzung würde sich positiv auswirken, aber auch nur marginal.
Der Grund dafür sind die sehr nahe beieinander liegenden Tabellenentgelte. Selbst in der Endstufe sind es im Vergleich von EG 6 und EG 7 nur knapp 115 EUR.


ElBarto

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 331
Antw:Verlust geleisteter Stufenlaufzeit bei Beförderung
« Antwort #8 am: 17.06.2025 08:11 »
Da schwingt mal wieder eine Opfer-Mentalität mit.

Es gibt im Bereich des TVöD gar keine klassischen Beförderungen, bei denen man einseitig als Anerkennung durch den Arbeitgeber für die gleiche Tätigkeit einfach so mehr Gehalt oder eine neue, höher dotierte Tätigkeit bekommt.

Die (dauerhafte) Übertragung höherwertiger Tätigkeiten setzt eine Einigung der Vertragsparteien voraus. Die Kollegin hat sich also zur Übernahme der Aufgaben bereiterklärt. Die Stufenlaufzeit sollte man dabei natürlich im Blick haben. Darum kümmert sich der Arbeitgeber meistens nicht, denn das ist gar nicht seine Aufgabe. Ihm geht es darum, dass eine konkrete Aufgabe ab einem bestimmten Zeiptunkt erledigt wird. Das ist die Priorität - und nicht die Frage, ob bzw. ab wann es sich für den Mitarbeiter, der nach dem Prinzip der Bestenauslese ermittelt wird und sich anschließend freiwillig dazu bereiterklärt, finanziell lohnt. In der Praxis zeigen sich manche Arbeitgeber flexibel, das setzt aber die aktive und vor allem vorherige Mitwirkung des Mitarbeiter voraus.

Die Kollegin kann ausrechnen, ob es sich unter dem Strich finanziell lohnt. Ich habe das für 11 Jahre in Excel mal kurz überschlagen. Ich komme einschließlich Jahressonderzahlung auf Grundlage der aktuellen Tabellenentgelte unter dem Strich auf einen Vorteil der "Beförderungsvarinate" von ca. 5000 EUR. Das ist natürlich nichts, aber zumindest auch kein Nachteil. Eine Stufenlaufzeitverkürzung würde sich positiv auswirken, aber auch nur marginal.
Der Grund dafür sind die sehr nahe beieinander liegenden Tabellenentgelte. Selbst in der Endstufe sind es im Vergleich von EG 6 und EG 7 nur knapp 115 EUR.


Wenn ich Deinen Beitrag so lese fällt mir etwas ein.

Zumindest früher gab es doch mal die Regelung, dass bei einer Höhergruppierung mindestens ein Differenzbetrag zum vorherigen Verdienst von 50 EUR brutto vorliegen muss und wenn dem nicht so ist, man direkt eins weiterrutscht oder so.
War schon lange nicht mehr in der LAge, aber früher war das doch mal oder?

D-x

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 222
Antw:Verlust geleisteter Stufenlaufzeit bei Beförderung
« Antwort #9 am: 17.06.2025 08:19 »
Zumindest früher gab es doch mal die Regelung, dass bei einer Höhergruppierung mindestens ein Differenzbetrag zum vorherigen Verdienst von 50 EUR brutto vorliegen muss und wenn dem nicht so ist, man direkt eins weiterrutscht oder so.
War schon lange nicht mehr in der LAge, aber früher war das doch mal oder?

Das Problem wird ja nicht der Unterschied zwischen der aktuellen Entgeltgruppe 7 und Stufe 4 im Vergleich zur vorherigen Entgeltgruppe 6 und Stufe 4 sein, sondern im Vergleich zur niedrigeren Entgeltgruppe 6 aber inzwischen dort durch Zeitablauf erreichten höheren Stufe 5. Diese höhere Stufe ist in der aktuellen Entgeltgruppe nicht erreicht, da die Stufenlaufzeit von Neuem begann und erst dreieinhalb Jahre nach dem Zeitpunkt erreicht wird, zu dem die Stufe 5 in der EG 6 erreicht worden wäre, hatte man die neuen Tätigkeiten nicht angenommen.

Sjuda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 225
Antw:Verlust geleisteter Stufenlaufzeit bei Beförderung
« Antwort #10 am: 17.06.2025 08:28 »
Der Wechsel von EG 6 nach EG 7 lohnt sich in dieser Konstellation eben fast nicht. Wenn wir bei gleichen Parametern mit der EG 8 als Ziel rechnen, liegen wir insgesamt schon bei fast 30.000 EUR Unterschied. Das sieht dann schon etwas anders aus.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,431
Antw:Verlust geleisteter Stufenlaufzeit bei Beförderung
« Antwort #11 am: 17.06.2025 08:36 »
Als ob dem Personalbereich das nicht ganz klar gewesen ist, natürlich ist das Absicht, deshalb bewegt man sich ja auch nicht.
Allerdings sollte man selbst wissen unter welchen Regeln man arbeitet, so schwer war der simple Wechsel von einer EG in die nächst höhere EG der gleichen "Gruppe" jetzt auch nicht, zumal es sich um jemanden handelt der mutmaßlich eine Berufsausbildung hat.
Du überschätzt die Personaler, das ist eher Unachtsamkeit als Absicht.
bei uns haben wir etabliert, das die Personaler eine entsprechende Vergleichsrechnung anstellen, bzw. der PR ebenfalls dort mitdenkt.

Und natürlich ist da der Angestellte im Kern selbst Schuld, dass er das mitmacht, aber leider sind die meisten AN dort ebenfalls eher Ahnungslos.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,439
Antw:Verlust geleisteter Stufenlaufzeit bei Beförderung
« Antwort #12 am: 17.06.2025 08:44 »
Wobei es tariflich gar nicht zu beanstanden ist, grundsätzlich beginnt die Stufenlaufzeit hei HG bei 0.

Zur Frage der "Rückabwicklung". Natürlich könnte die Kollegin versuchen, ihre alte Tätigkeit zurückzubekommen oder sich auf eine E6er-Stelle zu bewerben. Ob allerdings der AG da mitzieht?
Vielleicht finden sich auch noch ein paar höherwertige Aufgaben, so dass in Summe die EG 8 raukommt...

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,593
Antw:Verlust geleisteter Stufenlaufzeit bei Beförderung
« Antwort #13 am: 17.06.2025 11:14 »
Du überschätzt die Personaler, das ist eher Unachtsamkeit als Absicht.


Es wird nicht wenige Verwaltungen geben, in denen dies kostensparend so den Leuten untergejubelt wird. Aus eigener Erfahrungen sind eher die Personalräte hier absolute Schnarchtassen, was das Thema angeht. Auch bei uns mit mehr als 1500 Mitarbeitern beschränkt sich die Kompetenz eher auf die Ausrichtung des jährlichen Betriebsfestes.

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,273
Antw:Verlust geleisteter Stufenlaufzeit bei Beförderung
« Antwort #14 am: 17.06.2025 17:06 »
Du überschätzt die Personaler, das ist eher Unachtsamkeit als Absicht.


Es wird nicht wenige Verwaltungen geben, in denen dies kostensparend so den Leuten untergejubelt wird. Aus eigener Erfahrungen sind eher die Personalräte hier absolute Schnarchtassen, was das Thema angeht. Auch bei uns mit mehr als 1500 Mitarbeitern beschränkt sich die Kompetenz eher auf die Ausrichtung des jährlichen Betriebsfestes.

Dafür müsste die Stufe Bestandteil der Personalvorgänge sein.
Bei uns in der Bundesbehörde ist die Stufe zur Einstellung ein Thema, danach aber nicht mehr.
Ich habe übrigens auch so eine Exeltabelle.

Als die neue Entgeltordnung vor 10 Jahren beim Bund eingeführt wurde, wurden einige Tätigkeiten höher bewertet.
Dafür war dann ein Antrag notwendig. Grad bei den älteren Mitarbeitern hätte diese Erhöhung bis zur Rente eine Schlechterstellung ergeben können. Da war jeder Betroffene aufgerufen, die Auswirkungen auf seine persönliche Situation zu prüfen. Kennen einige die mussten mit ihrer neuen EG9a für 2 mal 3 Jahre ein leicht niedrigeren Jahresverdienst schlucken. Dafür lohnte es sich später.