Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verlust geleisteter Stufenlaufzeit bei Beförderung
Sjuda:
Der Wechsel von EG 6 nach EG 7 lohnt sich in dieser Konstellation eben fast nicht. Wenn wir bei gleichen Parametern mit der EG 8 als Ziel rechnen, liegen wir insgesamt schon bei fast 30.000 EUR Unterschied. Das sieht dann schon etwas anders aus.
MoinMoin:
--- Zitat von: Ramirez am 16.06.2025 20:38 ---Als ob dem Personalbereich das nicht ganz klar gewesen ist, natürlich ist das Absicht, deshalb bewegt man sich ja auch nicht.
Allerdings sollte man selbst wissen unter welchen Regeln man arbeitet, so schwer war der simple Wechsel von einer EG in die nächst höhere EG der gleichen "Gruppe" jetzt auch nicht, zumal es sich um jemanden handelt der mutmaßlich eine Berufsausbildung hat.
--- End quote ---
Du überschätzt die Personaler, das ist eher Unachtsamkeit als Absicht.
bei uns haben wir etabliert, das die Personaler eine entsprechende Vergleichsrechnung anstellen, bzw. der PR ebenfalls dort mitdenkt.
Und natürlich ist da der Angestellte im Kern selbst Schuld, dass er das mitmacht, aber leider sind die meisten AN dort ebenfalls eher Ahnungslos.
FearOfTheDuck:
Wobei es tariflich gar nicht zu beanstanden ist, grundsätzlich beginnt die Stufenlaufzeit hei HG bei 0.
Zur Frage der "Rückabwicklung". Natürlich könnte die Kollegin versuchen, ihre alte Tätigkeit zurückzubekommen oder sich auf eine E6er-Stelle zu bewerben. Ob allerdings der AG da mitzieht?
Vielleicht finden sich auch noch ein paar höherwertige Aufgaben, so dass in Summe die EG 8 raukommt...
BAT:
--- Zitat von: MoinMoin am 17.06.2025 08:36 ---Du überschätzt die Personaler, das ist eher Unachtsamkeit als Absicht.
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Es wird nicht wenige Verwaltungen geben, in denen dies kostensparend so den Leuten untergejubelt wird. Aus eigener Erfahrungen sind eher die Personalräte hier absolute Schnarchtassen, was das Thema angeht. Auch bei uns mit mehr als 1500 Mitarbeitern beschränkt sich die Kompetenz eher auf die Ausrichtung des jährlichen Betriebsfestes.
Umlauf:
--- Zitat von: BAT am 17.06.2025 11:14 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 17.06.2025 08:36 ---Du überschätzt die Personaler, das ist eher Unachtsamkeit als Absicht.
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Es wird nicht wenige Verwaltungen geben, in denen dies kostensparend so den Leuten untergejubelt wird. Aus eigener Erfahrungen sind eher die Personalräte hier absolute Schnarchtassen, was das Thema angeht. Auch bei uns mit mehr als 1500 Mitarbeitern beschränkt sich die Kompetenz eher auf die Ausrichtung des jährlichen Betriebsfestes.
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Dafür müsste die Stufe Bestandteil der Personalvorgänge sein.
Bei uns in der Bundesbehörde ist die Stufe zur Einstellung ein Thema, danach aber nicht mehr.
Ich habe übrigens auch so eine Exeltabelle.
Als die neue Entgeltordnung vor 10 Jahren beim Bund eingeführt wurde, wurden einige Tätigkeiten höher bewertet.
Dafür war dann ein Antrag notwendig. Grad bei den älteren Mitarbeitern hätte diese Erhöhung bis zur Rente eine Schlechterstellung ergeben können. Da war jeder Betroffene aufgerufen, die Auswirkungen auf seine persönliche Situation zu prüfen. Kennen einige die mussten mit ihrer neuen EG9a für 2 mal 3 Jahre ein leicht niedrigeren Jahresverdienst schlucken. Dafür lohnte es sich später.
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