Autor Thema: [Allg] Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer  (Read 1980 times)

Reinsch

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Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit der Bearbeitungsdauer bezüglich Beitragserstattung Rentenversicherung?

Grüße, Reinsch
« Last Edit: 25.06.2025 00:29 von Admin »

Rentenonkel

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Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden geht die Beitragserstattung recht zügig.

Gibt es einen konkreten Anlass, warum Du nachfragst?

Grandia

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Ich warte nun auch seit 3 Monaten darauf, obwohl ich alles eingereicht habe. Fällt alles unter 6 Monaten in den Begriff "zügig"?

NWB

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Nach 3 Monaten kann man mal freundlich anrufen und nach dem Bearbeitungsstand fragen, bzw. ob noch Unterlagen fehlen.
Das sollte weiterhelfen. Der Ton macht die Musik

Reinsch

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Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden geht die Beitragserstattung recht zügig.

Gibt es einen konkreten Anlass, warum Du nachfragst?

Hatte mich einfach interessiert. Haben den Antrag für meine Freundin gestellt und wollte einfach nur wissen, wie lange man in etwa auf einen Bescheid warten muss

Reinsch

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Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden geht die Beitragserstattung recht zügig.

Gibt es einen konkreten Anlass, warum Du nachfragst?

Kommt der "Rentenonkel" aus dem Bereich?  ;)

Rentenonkel

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Nomen est omen  ;D

Reinsch

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Nomen est omen  ;D

Dann mal vielen Dank, dass du deine Beziehungen spielen lässt und die Bearbeitungszeit verkürzt.  ;D ;D ;D

Rentenonkel

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Typischerweise erlischt mit der Beitragserstattung das gesamte Rentenversicherungskonto.

Daher ist die Leistungsabteilung angehalten, vor der Beitragserstattung zunächst das Rentenversicherungskonto zu klären (Schule, Studium, usw.). Auch wird regelmäßig das Festsetzungsblatt über ruhegehaltfähige Dienstzeiten angefordert und auch eine aktuelle Bescheinigung des Dienstherrn.

Derzeit läuft gerade die Rentenanpassung mit etwa 26 Mio Renten. Aufgrund der diesjährigen Bundestagswahl sind derzeit alle Kräfte in die Rentenanpassung eingebunden. Daher kann es sein, dass Anträge, die nicht unmittelbar etwas mit einer laufenden Zahlung zu tun haben, zunächst zurück gestellt werden.

Ob es fehlende Unterlagen sind oder einfach die aktuelle Situation kann aus der Ferne schlecht beurteilt werden. Ein Anruf ist sicher eine gute Idee ... sofern jemand an der anderen Seite abhebt. Derzeit ist das Anruferaufkommen ebenfalls stark gestiegen.

Nach 6 Monaten gibt es die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einzulegen.

Unabhängig davon halte ich eine Beitragserstattung für Beamte vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den meisten Fällen für eine extrem schlechte Idee. Wenn Ihr die Suchfunktion nutzt, findet Ihr einige Kommentare von mir dazu.

Reinsch

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Typischerweise erlischt mit der Beitragserstattung das gesamte Rentenversicherungskonto.

Daher ist die Leistungsabteilung angehalten, vor der Beitragserstattung zunächst das Rentenversicherungskonto zu klären (Schule, Studium, usw.). Auch wird regelmäßig das Festsetzungsblatt über ruhegehaltfähige Dienstzeiten angefordert und auch eine aktuelle Bescheinigung des Dienstherrn.

Derzeit läuft gerade die Rentenanpassung mit etwa 26 Mio Renten. Aufgrund der diesjährigen Bundestagswahl sind derzeit alle Kräfte in die Rentenanpassung eingebunden. Daher kann es sein, dass Anträge, die nicht unmittelbar etwas mit einer laufenden Zahlung zu tun haben, zunächst zurück gestellt werden.

Ob es fehlende Unterlagen sind oder einfach die aktuelle Situation kann aus der Ferne schlecht beurteilt werden. Ein Anruf ist sicher eine gute Idee ... sofern jemand an der anderen Seite abhebt. Derzeit ist das Anruferaufkommen ebenfalls stark gestiegen.

Nach 6 Monaten gibt es die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einzulegen.

Unabhängig davon halte ich eine Beitragserstattung für Beamte vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den meisten Fällen für eine extrem schlechte Idee. Wenn Ihr die Suchfunktion nutzt, findet Ihr einige Kommentare von mir dazu.

Danke für die ausführliche Antwort.
Schlechte Idee? Soweit ich das jetzt über die Suchfunktion nachlesen konnte, ist es eine schlechte Idee, falls man die 40 Jahre nicht zusammen bekommt? Oder habe ich das falsch verstanden?

Grandia

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Das Telefonat war nett, ich auch. Es fehlen keine Unterlagen und es ist eine Notiz hinterlegt. Hätte ja sein können, dass ich doch was vergessen habe. Also ist es si ein Ding der Geduld 😅, meiner fehlenden.

Ozymandias

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DRV Bund ist/war durch zusätzliche Aufgaben besonders belastet.

Naja man weiß ja nicht, ob man in Zukunft noch irgendwen pflegt oder sonstwas. Daher ist die voreilige Auszahlung manchmal nicht ganz optimal.

Rentenonkel

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Danke für die ausführliche Antwort.
Schlechte Idee? Soweit ich das jetzt über die Suchfunktion nachlesen konnte, ist es eine schlechte Idee, falls man die 40 Jahre nicht zusammen bekommt? Oder habe ich das falsch verstanden?

Altersrentenanspruch

Ein Altersrentenanspruch entsteht, wenn man bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mindestens 60 Monate mit Beiträgen zusammen bekommt.

Dazu gehören auch Zeiten aus einem Minijob, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder Zeiten der Pflege eines Angehörigen.

Sobald man die Wartezeit von 60 Monaten erreicht hat, besteht auch für etwaige Hinterbliebene (Ehepartner/Waisen) ein Hinterbliebenenrentenschutz.

Ein vorzeitiger Altersrentenanspruch kann entstehen, sofern man mindestens 35 Jahre zusammen hat. Die Zeiten, die nach einer Erstattung untergegangen sind, für die aber keine Beiträge erstattet wurden (Schulzeiten, Studienzeiten, Erziehungszeiten, usw.) sind unwiderruflich weg.

Auswirkungen auf die Versorgung

Nach § 14a BeamtVG können Zeiten aus der Rentenversicherung zu einer vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bei Dienstunfähigkeit führen.

Die Versicherungszeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung können unter Umständen auf die 45 Dienstjahre angerechnet werden und so einen vorzeitigen Einstieg in die Pensionierung ermöglichen. (§ 14 Abs. 3 BeamtVG in Verbindung mit §§ 6, 8 bis 10 und ggf. § 14 a BeamtVG)

Nach der Beitragserstattung erlischt das Rentenkonto der Rentenversicherung, so dass die Rentenversicherung dann keinen Versicherungszeiten mehr bestätigen kann. Ohne eine aktuelle Bestätigung zum Zeitpunkt der Pensionierung werden die Zeiten nach den obigen Vorschriften regelmäßig nicht mehr anerkannt.

Risiken

Es können daher in folgenden Fallkonstellationen Nachteile für sich oder die Hinterbliebenen entstehen:
-   Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
-   Vorzeitiges Ableben
-   Scheidung (Versorgungsausgleich)
-   Beitragszahlung nach der Beitragserstattung durch Minijob oder Pflege eines Angehörigen
-   Nachversicherung durch Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
-   Gesetzliche Änderungen im Renten- oder Beamtenrecht bis zur Pensionierung
-   Keine vorzeitige Pensionierung ohne Minderung mehr möglich (Stichwort: 45 Jahre)

Reinsch

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Danke für die ausführliche Antwort.
Schlechte Idee? Soweit ich das jetzt über die Suchfunktion nachlesen konnte, ist es eine schlechte Idee, falls man die 40 Jahre nicht zusammen bekommt? Oder habe ich das falsch verstanden?

Altersrentenanspruch

Ein Altersrentenanspruch entsteht, wenn man bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mindestens 60 Monate mit Beiträgen zusammen bekommt.

Dazu gehören auch Zeiten aus einem Minijob, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder Zeiten der Pflege eines Angehörigen.

Sobald man die Wartezeit von 60 Monaten erreicht hat, besteht auch für etwaige Hinterbliebene (Ehepartner/Waisen) ein Hinterbliebenenrentenschutz.

Ein vorzeitiger Altersrentenanspruch kann entstehen, sofern man mindestens 35 Jahre zusammen hat. Die Zeiten, die nach einer Erstattung untergegangen sind, für die aber keine Beiträge erstattet wurden (Schulzeiten, Studienzeiten, Erziehungszeiten, usw.) sind unwiderruflich weg.

Auswirkungen auf die Versorgung

Nach § 14a BeamtVG können Zeiten aus der Rentenversicherung zu einer vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bei Dienstunfähigkeit führen.

Die Versicherungszeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung können unter Umständen auf die 45 Dienstjahre angerechnet werden und so einen vorzeitigen Einstieg in die Pensionierung ermöglichen. (§ 14 Abs. 3 BeamtVG in Verbindung mit §§ 6, 8 bis 10 und ggf. § 14 a BeamtVG)

Nach der Beitragserstattung erlischt das Rentenkonto der Rentenversicherung, so dass die Rentenversicherung dann keinen Versicherungszeiten mehr bestätigen kann. Ohne eine aktuelle Bestätigung zum Zeitpunkt der Pensionierung werden die Zeiten nach den obigen Vorschriften regelmäßig nicht mehr anerkannt.

Risiken

Es können daher in folgenden Fallkonstellationen Nachteile für sich oder die Hinterbliebenen entstehen:
-   Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
-   Vorzeitiges Ableben
-   Scheidung (Versorgungsausgleich)
-   Beitragszahlung nach der Beitragserstattung durch Minijob oder Pflege eines Angehörigen
-   Nachversicherung durch Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
-   Gesetzliche Änderungen im Renten- oder Beamtenrecht bis zur Pensionierung
-   Keine vorzeitige Pensionierung ohne Minderung mehr möglich (Stichwort: 45 Jahre)
Da spricht der Profi....vielen Dank für die Infos

Zauberberg

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Danke Rentenonkel ! Hatte früher mal kurz überlegt, ob ich mir die Beiträge auszahlen lasse, doch durch Deine Ausführungen, gerade zum Nachweis der 45 Jahre, bin ich eindeutig zu der Erkenntnis gekommen ...NEIN !

...aber das nach Auszahlung eine Löschung erfolgt und dann eine Anrechnung nicht mehr möglich ist ...da muß man erstmal drauf kommen.