Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einstieg in den Öffentlichen Dienst
MoinMoin:
zu 1)
wenn es tariflich so vorgesehen ist, dann benötigt man 3 Jahre Erfahrung, allerdings steht nirgend im TV, das es einschlägige Berufserfahrung sein muss.
In anderen Bereichen, überträgt der AG erst nach einigen Jahren die höherwertigen Tätigkeiten, das ist dann allerdings nicht in Stein gemeißelt.
zu 2) Nein, das es keine Berufserfahrung ist und sehr wahrscheinlich auch nicht einschlägig, auch als förderliche Zeiten schwierig, da keine berufliche Tätigkeit.
Aber Fragen kann man trotzdem, die Bewerberlage ist oft günstig für dich.
3) im tvöd wird stufengleich höhergruppiert, Stufenlaufzeit fängt bei 0 an.
4) Eine Höhergruppierung ist was anderes als eine Neueinstellung bei einem anderen AG.
Bei Neueinstellung hat man ein Anrecht auf Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung, bis Stufe 3
oder als Kann Lösung Anerkennung von förderlichen Zeiten §16.2 ff
Wenn du dich aus eine 12er Stelle auf eine 13er Stelle bei einem anderen AG bewirbst, dann wirst du nur ein Anrecht auf Stufe 1 haben und musst mehr Stufen verhandeln.
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