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[Allg] Amtszulage A9mZ

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Kaffeekanzler:
Die Amtszulage ist in NRW gem. § 45 Abs. 2 S. 1 LBesG ruhegahltfähig.

Der Unterschied von A 9 (ohne Zulage) zu A 10 ist in den höheren Erfahrungsstufen schon ganz nett. Siehe graphische Darstellung:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/a/2024/a/erhoehungswerte.html

Muenchner82:
Natürlich dürfte die Zulage wegfallen, da sie an die Besoldungsgruppe A9 gebunden ist. Zumindest ist das in Bayern so.

Kingrakadabra:
In Bayern dürfte der Unterschied zu A10 aber nicht so erheblich sein, oder? Höchste Erfahrungsstufe gut 100,00 € glaube ich.

Gruß

Muenchner82:
In Bayern ist die Differenz tatsächlich relativ gering, Es sind nichtmal 100€ brutto

BEAliMenTER:
100 € im Monat haben oder nicht haben. Sind im Jahr auch 1.200 Euro brutto und wenn man noch 20 Jahre arbeitet auch 24.000 Euro brutto.

Ich finde das ist eine stattliche Summe.

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