Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Amtszulage A9mZ
Kaffeekanzler:
Die Amtszulage ist in NRW gem. § 45 Abs. 2 S. 1 LBesG ruhegahltfähig.
Der Unterschied von A 9 (ohne Zulage) zu A 10 ist in den höheren Erfahrungsstufen schon ganz nett. Siehe graphische Darstellung:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/a/2024/a/erhoehungswerte.html
Muenchner82:
Natürlich dürfte die Zulage wegfallen, da sie an die Besoldungsgruppe A9 gebunden ist. Zumindest ist das in Bayern so.
Kingrakadabra:
In Bayern dürfte der Unterschied zu A10 aber nicht so erheblich sein, oder? Höchste Erfahrungsstufe gut 100,00 € glaube ich.
Gruß
Muenchner82:
In Bayern ist die Differenz tatsächlich relativ gering, Es sind nichtmal 100€ brutto
BEAliMenTER:
100 € im Monat haben oder nicht haben. Sind im Jahr auch 1.200 Euro brutto und wenn man noch 20 Jahre arbeitet auch 24.000 Euro brutto.
Ich finde das ist eine stattliche Summe.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version