Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Netto Rechnung
Vanios:
--- Zitat von: andi1504 am 18.06.2025 12:21 ---Bei zwei Beschäftigungsverhältnissen beim gleichen Arbeitgeber werden diese lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich als einheitliches Beschäftigungsverhältnis behandelt. Rentenonkel hatte bereits darauf hingewiesen. Daher erübrigen sich in Deinem Fall die Überlegungen zu Steuerklasse 6.
--- End quote ---
Das ist korrekt. Wenn das bei uns aufkommt, werden im Abrechnungssystem zwei Verträge angelegt. Steuern usw. von beiden Verträgen werden dann alle im ersten Vertrag abgezogen und im zweiten Vertrag erfolgt eine Brutto wie Netto Auszahlung. Im Ergebnis kommt man dann auf das selbe, als hätte man nur einen Vertrag
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