*.* Die Arbeitszeit beträgt pro Woche 30 Stunden plus 18 Stunden Arbeitsbereitschaft = 48 Stunden. Wobei 50% bezahlt werden. Also 39 Stunden werden bezahlt.
Was gilt jetzt, 30, 39 oder 48 Stunden die pro Woche abgezogen werden? Ich habe im I-Net nichts gefunden.
Deshalb,
ein praktisches Beispiel:
Im Klinikbetrieb werden Ärzte und Notfallsanitäter häufig zu Bereitschaften eingetragen, so kann es sein, dass eine Person Mehrere Tage Bereitschaft hat und dafür natürlich auch bezahlt wird.
Die vorgesehene wöchentliche Arbeitszeit kann im Dienstplan in Ausnahmefällen vollständig durch Bereitschaft geleistet werden wenn andere Möglichkeiten ausscheiden.
Im Normalbetrieb sind die Stationsärzte 33 Stunden pro Woche auf Station und 12 in Bereitschaft wodurch wir eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 39 Stunden gewährleisten.
Hat betreffende Person Überstundenfrei werden die im Dienstplan vorgesehenen Stunden abgezogen, solche auf Station als auch solche in Bereitschaft vor Ort. Faktorisiert mit 2:1 sind nur eben solche Stunden und die im Dienstplan vorgesehen sind.
(das ist natürlich von den Rufbereitschaften abzugrenzen und mit diesen nicht zu verwechseln)