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Kinderzulage

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ImöDBeschäftigt:
Ich habe eine Frage bezüglich der Kinderzulage, da mir ein Aspekt nicht ganz klar ist. Es geht um den erhöhten Betrag für das 3. (und jedes weitere) Kind. Was zählt als 3. Kind?
Ich habe 3 Kinder. Das älteste dieser 3 Kinder stammt aus meiner geschiedenen Ehe und der Vater ist hessischer Beamter. Da das Kind im Wechselmodell betreut wird, können wir generell aussuchen, wer das Kindergeld bezieht. Aktuell bezieht es der Vater, der dadurch dann ja auch die Familienzulage mit dem Anteil für das Kind bekommt.
Zählt mein erstes Kind bei mir nun aber als Zählkind mit, spdass ich für mein 3. Kind entsprechend Kinderzulage in Höhe von 153,05€ erhalte, oder zählt es garnicht?

Vielen Dank schonmal!

GofX:

--- Zitat von: ImöDBeschäftigt am 20.06.2025 09:10 ---Da das Kind im Wechselmodell betreut wird, können wir generell aussuchen, wer das Kindergeld bezieht. Aktuell bezieht es der Vater [...]

--- End quote ---

Siehe hier: https://www.google.com/search?q=wer+bekommt+kinderzulage+hessen


--- Zitat von: Google ---In Hessen erhalten Tarifbeschäftigte des Landes eine Kinderzulage für jedes berücksichtigungsfähige Kind, für das Kindergeld bezogen wird.
--- End quote ---

Ich würde sagen, da Du das Kindergeld nicht beziehst, gibt's auch keine Kinderzulage.

ImöDBeschäftigt:
Das ist soweit klar und war nicht meine Frage. Dass ich für mein erstes Kind keine Zulage bekomme steht außer Frage. Die Frage ist aber, ob ich für 3. Kind den erhöhten Betrag, den es für "das 3. und jedes weitere Kind" gibt bekomme.
Also, ob ich insgesamt 200€ bekomme oder 253,05€, da ich ja 3 Kinder habe.

Rentenonkel:
Es geht um die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder. Das Kriterium "ab dem dritten Kind" wäre daher nur dann erfüllt, wenn Du (und nicht der Stiefvater) das Kindergeld erhalten würdest.

ImöDBeschäftigt:
Es erhält kein Stiefvater irgendein Kindergeld.
Für alle meine 3 Kinder bin ich kindergeldberechtigt.
Für mein 1. Kind wird es aber dem leiblichen Vater (hessicher Beamter) ausgezahlt (der es mir hälftig wieder überweist, wie das im Wechselmodell Pflicht ist bzw. wenn Unterhalt fließt auch eingerechnet wird).
Da im TV-H bezüglich der Zählweise der Kinder auf das BKGG verwiesen wird und beim Kindergeld meine erstes Kind ein "Zählkind" wäre, würde ich interpretieren, dass es auch bei der Zulage als "Zählkind" mittuzählen ist und somit mein 3. Kind auch bei der Zulage als 3. Kind zu werten ist.

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