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Kinderzulage

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Rentenonkel:
Sorry, dann habe ich den Sachverhalt nicht richtig erfasst. Ersetze "Stiefvater" durch "Vater"...

Oder anders ausgedrückt:

Den Zuschlag für das dritte Kind steht dir nur dann zu, wenn du den Kindergeldanspruch auch realisierst. Dann würde der verbeamtete Vater seinerseits den Anspruch auf Kindergeld und Familienzuschlag für das gemeinsame Kind verlieren und dir ständen für alle drei Kinder der Zuschlag zu.

§ 23 a des Tarifvertrages schließt in den Fällen eine Berücksichtigung des Kindes aus, in denen der andere Elternteil aus einem Beschäftigungsverhältnis bereits einen Familienzuschlag erhält. Wenn eine Berücksichtigung dieses Kindes nach dem Tarifvertrag in diesen Fällen grundsätzlich ausgeschlossen ist, kann es meiner Meinung nach auch nicht als Zählkind zählen.

ImöDBeschäftigt:
Wie genau ist denn dann aber der Satz zu verstehen der bzgl. der maßgeblichen Reihenfolge auf das BKGG verweist?
Also was für Fälle sind dort gemeint, wenn nicht "Zählkinder" im Sinne des BKGG?
Das erschließt sich mir bisher nicht.
Auch rein praktisch verstehe ich es nicht, denn insgesamt würden für die 3 Kinder bei Angestellten in einer Konstellation ohne Trennungskind ja 353,05€ Kinderzulage entstehen. In Konstellation mit Beamten entsprechend mehr.
Wenn mein 1. Kind bei mir nun mitzählt ergibt sich ja keine Erhöhung dieses Betrags (außer, da Konstellation mit Beamtem), also auch keine doppelte Auszahlung oder irgendwas. Also Elternteile mit Konstellationen wie bei mir werden ja nicht bevorzeilt, wenn es die Form der "Zählkinder" gibt.

Rentenonkel:
Zählkinder sind Kinder, für die ein anderer Elternteil zwar Kindergeld erhält, allerdings gleichzeitig der Kindergeldberechtigte keinen wie auch immer gearteten, zusätzlichen kindbezogenen Zuschlag aus dem ÖD erhält.

Es ist jedoch denkbar, dass Dir bei dieser Konstellation nicht nur die Hälfte des Kindergeldes, sondern auch die Hälfte des kindbezogenen Zuschlages vom Kindesvater zusteht. Das ist allerdings eher eine Frage des Unterhaltsrechtes als des Arbeitsrechts und da bin ich raus  ;)

ImöDBeschäftigt:
Ich habe inzwischen mit der Bezügestelle sprechen können und tatsächlich ist es doch so, dass mein 1. Kind als "Zählkind" zählt und ich entsprechend für mein 3. Kind die Erhöhung der Zulage erhalte. Die Zählkinder sind wohl ebenso gemeint wie beim Kindergeld.
Freut mich natürlich und danke fürs Mitdenken hier. Scheint ja tatsächlich etwas unklar formuliert.

Rentenonkel:
Vielen Dank für die Rückmeldung.

Es freut mich für Dich, dass Deine Bezügestelle die Vorschrift anders auslegt als ich sie interpretiere.

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