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[Allg] Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Zock:
Findet ihr nicht, dass der Dienstherr dann einen Grund hätte, die Dienstunfähigkeit zu überprüfen, weil der Beweiswert der AU aus seiner Sicht möglicherweise erschüttert ist? Wäre doch ähnlich wie wenn jemand 3 Wochen Urlaub beantragt, der abgelehnt wird und dann über den selben Zeitraum eine AU vorlegt.
M.E. soll er sich lieber das was hier im Raum steht anhand der Verordnung begründen lassen und mit seinem Vorgesetzten im Gespräch bleiben, einen Bescheid fordern und dagegen vorgehen.
Hercooles:
Die Vorgesetzten stecken unter einer Decke .Da kommst
nicht weiter .
InternetistNeuland:
Die Fürsorgepflicht des Dienstherren erstreckt sich auch auf die Gesundheit. Da kann nicht unverhältnismäßig eine Kur abgelehnt werden. Zur Not Urlaub beantragen für den Tag?
Glockner:
--- Zitat von: Hercooles am 20.06.2025 11:40 ---Angeblich besagt die Urlaubsverordnung dies und schliesst eine Reha da aus.
--- End quote ---
Das wird ja kein streng geheimes Dokument unter höchster Geheimhaltung sein...
Also einfach mal nachlesen und sich das vermeintliche Herrschaftswissen aneignen. ;)
Hercooles:
Reha ist ausgeschlossen .Steht da drinne.
Nur im Ernst ,kann eine gesundheitsförderne
Massnahme ausgeschlossen werden ?Glaube nicht.
Zumal der Beamte ohne die Reha bald ganz lange AU ist.
Ich zitiere:
Eine Ablehnung einer genehmigten
Rehabilitationsmaßnahme durch den
Arbeitgeber im öffentlichen Dienst ist
grundsätzlich nicht rechtens. Der
Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer während
der Reha freizustellen und Lohnfortzahlung
zu leisten, da eine Reha der
Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
dient. Eine Ablehnung kann nur in
Ausnahmefällen erfolgen, wenn der
Arbeitnehmer seine Nachweispflichten
verletzt oder die Reha vorsätzlich oder
fahrlässig selbst verschuldet hat.
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