Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Hercooles:
Ich schau mal.Ansonsten direkt GPR und und Rechtschutz Gewerkschaft. Ärger mich da nicht mit rum.
NWB:
Richtig so. Immer mit dem Kopf durch die Wand. Viel Erfolg
Hercooles:
--- Zitat von: NWB am 28.06.2025 21:18 ---Richtig so. Immer mit dem Kopf durch die Wand. Viel Erfolg
Den hat man meistens.Ganz ehrlich,was soll passieren?
--- End quote ---
Rentenonkel:
Der Dienstherr hat drei Monate Zeit, über Deinen Widerspruch zu entscheiden.
Nach zwei Monaten kommt dann die Mitteilung, dass sich der Widerspruch in der Hauptsache erledigt hat. Dann geht es nur noch um die Kostenfrage.
Für einen Antrag auf einstweilige Anordnung dürften die Voraussetzungen nur bei einer AHB erfüllt sein.
Somit erscheint der Rechtsweg wenig zielführend, wenn das Ziel sein sollte, zu dem gewünschten Termin eine Reha machen zu können.
Kommunikation ist keine Einbahnstrasse. Gerade als Beamter hat man auch eine Dienstleistungspflicht und eine Wohlverhaltenspflicht.
Ich habe Dir den Weg zu Deinem Passierschein A 38 aufgezeigt. Ob Du ihn gehen möchtest ist Dir selbst überlassen.
Viel Glück
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