Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Hercooles:
Bin sowieso AU
Hercooles:
AU besteht sowieso und hat nichts mit kein Bock zu tun.
Rentenonkel:
Die Verwendung des Begriffs Sonderurlaub ist in der Tat etwas irreführend. Es handelt sich nämlich wegen der engen Zweckbindung weder um Erholungs- noch um Zusatzurlaub. Sonderurlaub im engeren Sinne liegt nicht vor, da die Urlaubserteilung dem Grunde nach nicht im Ermessen des Dienstherrn steht. Der Dienstherr soll lediglich im Wege des Ermessens Einfluss nehmen können auf den Zeitpunkt der Reha.
Daher kann es sich bei dem angesprochenen „Sonderurlaub“ der Sache nach nur um eine Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge handeln.
Sofern der Dienstherr diese Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge nicht gewährt hat, man allerdings dennoch die Reha antritt, dürfte man dadurch den Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge verlieren. Dienstunfähig kann man während einer Reha ja nicht sein, da Dienstunfähigkeit während einer Reha bedeuten würde, dass man so schwer erkrankt wäre, dass man nicht rehafähig wäre und somit gar nicht an den angebotenen Reha Angeboten teilnehmen kann --- also in letzter Konsequenz doch wieder zu Hause oder im Krankenhaus ist und somit dienstunfähig unter Fortzahlung der Bezüge.
Ich erwähnte es bereits in einem früheren Post: Sofern der Arzt eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit bestätigt und gleichzeitig bestätigt, dass nur durch die Reha eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit gelingen kann (und man somit mit der Ablehnung des Sonderurlaubs ohnehin an dem Tag nicht arbeitsfähig wäre), kann man den Dienstherrn zum Umdenken animieren.
Ich gehe derzeit davon aus, dass die bisher bescheinigte AUB nicht bis zum gewünschten Beginn der Reha reicht und somit der Dienstherr nicht davon ausgehen darf, dass eine solche bis dahin andauern würde.
Hercooles:
So und die AU reicht bis zur Reha.Nun so in die Reha ohne Genehmigung,was dann ?Alles ist zur Genesung währen der AU erlaubt.
Rentenonkel:
Um zu wissen, was jetzt genau zu tun ist, müsste man wissen, in welchem Stadium Du Dich aktuell befindest.
1.) Ist der Antrag auf Sonderurlaub bereits gestellt?
2.) Gab es eine Anhörung?
3.) Wurde schon ein Bescheid über die Ablehnung des Sonderurlaubs erteilt?
4) Gibt es dort eine Rechtsmittelfrist?
Je nach Situation gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Die wohl einfachste Möglichkeit wäre, bei dem zuständigen Sachbearbeiter anzurufen und ihm zu erklären, dass ohne Reha mit der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit nicht zu rechnen ist und ihn zu bitten, vor diesem Hintergrund den Antrag auf Sonderurlaub ausnahmsweise auch in den Ferien zu genehmigen, da sich andernfalls die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit weiter verzögern würde.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version