Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten muss der Beamte für die Rehamaßnahme Sonderurlaub beantragen.
§ 9 c Sonderurlaubsverordnung Niedersachsen:
(1) 1Urlaub unter Weitergewährung der Bezüge wird erteilt für
Heilkuren, Sanatoriumsbehandlungen oder medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, die als beihilfefähig anerkannt oder als Maßnahme der beamtenrechtlichen Heilfürsorge oder Unfallfürsorge genehmigt worden sind, und medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, die ein Träger der Sozialversicherung, eine für die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts zuständige Verwaltungsbehörde oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation stationär durchgeführt werden.
2 Bei der Festlegung des Urlaubs nach Satz 1 ist auf dienstliche Belange Rücksicht zu nehmen.
3 Die Beurlaubung erfolgt für die jeweils anerkannte, genehmigte oder bewilligte Dauer.
Insbesondere nach Satz 2 kann der Dienstherr bei Personalknappheit in der Urlaubszeit durch geplanten Urlaub anderer Mitarbeiter die Verschiebung der Reha auf den nächst möglichen Termin (hier handelt es sich ja auch nur um einen Werktag !!) erwarten und den Sonderurlaub für den einen Tag ablehnen. Allerdings müsste die Personalknappheit dann auch für den Tag objektiv nachvollziehbar sein. Sollte der Dienstbetrieb durch die an dem Tag voraussichtlich anwesenden Kollegen problemlos aufrecht erhalten werden können, wäre die Ablehnung nicht ermessensfehlerfrei.
Wo genau liegt denn das Problem, die Reha um ein paar Tage / eine Woche zu verschieben?