[Allg] Ablehnung Reha als Kommunalbeamter

Begonnen von Hercooles, 20.06.2025 11:40

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Roderick85

Nun, dann verrat doch endlich mal welche Urlaubsverordnung für dich gültig ist. Je nachdem hat vielleicht jemand eine Idee, wenn du das Dokument benennst!

Hercooles

Ich such die mal raus.Kommune also Stadt

2strong

Um welche Urlaubsverordnung geht es denn überhaupt?

Hercooles


2strong

Junge, in welchem Bundesland arbeitest Du? Mir scheint, Du hast die Reha wirklich nötig...

Hercooles


Rentenonkel

Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten muss der Beamte für die Rehamaßnahme Sonderurlaub beantragen.

§ 9 c Sonderurlaubsverordnung Niedersachsen:

(1) 1Urlaub unter Weitergewährung der Bezüge wird erteilt für

Heilkuren, Sanatoriumsbehandlungen oder medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, die als beihilfefähig anerkannt oder als Maßnahme der beamtenrechtlichen Heilfürsorge oder Unfallfürsorge genehmigt worden sind, und medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, die ein Träger der Sozialversicherung, eine für die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts zuständige Verwaltungsbehörde oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation stationär durchgeführt werden.

2 Bei der Festlegung des Urlaubs nach Satz 1 ist auf dienstliche Belange Rücksicht zu nehmen.

3 Die Beurlaubung erfolgt für die jeweils anerkannte, genehmigte oder bewilligte Dauer.


Insbesondere nach Satz 2 kann der Dienstherr bei Personalknappheit in der Urlaubszeit durch geplanten Urlaub anderer Mitarbeiter die Verschiebung der Reha auf den nächst möglichen Termin (hier handelt es sich ja auch nur um einen Werktag !!) erwarten und den Sonderurlaub für den einen Tag ablehnen. Allerdings müsste die Personalknappheit dann auch für den Tag objektiv nachvollziehbar sein. Sollte der Dienstbetrieb durch die an dem Tag voraussichtlich anwesenden Kollegen problemlos aufrecht erhalten werden können, wäre die Ablehnung nicht ermessensfehlerfrei.

Wo genau liegt denn das Problem, die Reha um ein paar Tage / eine Woche zu verschieben?

lotsch

Zitat von: Rentenonkel in 23.06.2025 09:45
Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten muss der Beamte für die Rehamaßnahme Sonderurlaub beantragen.

§ 9 c Sonderurlaubsverordnung Niedersachsen:

(1) 1Urlaub unter Weitergewährung der Bezüge wird erteilt für

Heilkuren, Sanatoriumsbehandlungen oder medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, die als beihilfefähig anerkannt oder als Maßnahme der beamtenrechtlichen Heilfürsorge oder Unfallfürsorge genehmigt worden sind, und medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, die ein Träger der Sozialversicherung, eine für die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts zuständige Verwaltungsbehörde oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation stationär durchgeführt werden.

2 Bei der Festlegung des Urlaubs nach Satz 1 ist auf dienstliche Belange Rücksicht zu nehmen.

3 Die Beurlaubung erfolgt für die jeweils anerkannte, genehmigte oder bewilligte Dauer.


Insbesondere nach Satz 2 kann der Dienstherr bei Personalknappheit in der Urlaubszeit durch geplanten Urlaub anderer Mitarbeiter die Verschiebung der Reha auf den nächst möglichen Termin (hier handelt es sich ja auch nur um einen Werktag !!) erwarten und den Sonderurlaub für den einen Tag ablehnen. Allerdings müsste die Personalknappheit dann auch für den Tag objektiv nachvollziehbar sein. Sollte der Dienstbetrieb durch die an dem Tag voraussichtlich anwesenden Kollegen problemlos aufrecht erhalten werden können, wäre die Ablehnung nicht ermessensfehlerfrei.

Wo genau liegt denn das Problem, die Reha um ein paar Tage / eine Woche zu verschieben?

Dank Rentenonkel weist du jetzt die Rechtslage. Du hast einen Antrag gestellt und bekommst dann von deinem Dienstherrn einen Bescheid. Wenn du damit nicht einverstanden bist, kannst du dagegen Widerspruch einlegen und diesen begründen. Dann kannst du auf den Widerspruchsbescheid warten. Sollte dieser auch negativ beschieden werden, kannst du dagegen klagen.

Hercooles

Ok danke.Also ich weiss nicht ob ich um paar Zage verschieben kann.Ich warte nun erst msl ab und melde mich

Rentenonkel

Zitat von: Hercooles in 23.06.2025 10:29
Ok danke.Also ich weiss nicht ob ich um paar Zage verschieben kann.Ich warte nun erst msl ab und melde mich

Rein vorsorglich würde ich an deiner Stelle mal bei der Rehaklinik telefonisch nachfragen, ob man den Aufnahmetermin auch noch etwas nach hinten verschieben kann.

Solange es sich um keine AHB handelt, sollte das problemlos möglich sein.

Hercooles

Möglich.Aber an sich würde ich sagen ,wie wird dann von der Behörde mit einem umgegangen.
Ehrlich gesagt gibt es keinen Grund im Rahmen der Fürsorgepflicht,einem das zu verwehren.Nun gut ,gleich und gleich. ;D
Bin kein Beamter der immer vor dem Herrn kniet.

Matze1986

Zitat von: Hercooles in 23.06.2025 11:18
Möglich.Aber an sich würde ich sagen ,wie wird dann von der Behörde mit einem umgegangen.
Ehrlich gesagt gibt es keinen Grund im Rahmen der Fürsorgepflicht, einem das zu verwehren. Nun gut ,gleich und gleich. ;D
Bin kein Beamter der immer vor dem Herrn kniet.


Das Dienstverhältnis beruht nicht ausschließlich auf der Fürsorgepflicht des Dienstherren Ihnen gegenüber.
Ihnen wurde die Rechtsgrundlage genannt, auch evtl. Versagensgründe.
Einfach mal mitmachen

Hercooles

Also nur mal so ,ich mach seit 30 mit.
So und nun mal ne dritte Kur .
So what?

Umlauf

Zitat von: Hercooles in 23.06.2025 12:28
Also nur mal so ,ich mach seit 30 mit.
So und nun mal ne dritte Kur .
So what?

Erst muss man ewig nachhaken um die passende Urlaubsverordung herauszufinden und nun wollen wir herausfinden, welche Begründung denn tatsächlich mitgeteilt wurde.

Hercooles