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[Allg] Ablehnung Reha als Kommunalbeamter
Hercooles:
;D Nds
Rentenonkel:
Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten muss der Beamte für die Rehamaßnahme Sonderurlaub beantragen.
§ 9 c Sonderurlaubsverordnung Niedersachsen:
(1) 1Urlaub unter Weitergewährung der Bezüge wird erteilt für
Heilkuren, Sanatoriumsbehandlungen oder medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, die als beihilfefähig anerkannt oder als Maßnahme der beamtenrechtlichen Heilfürsorge oder Unfallfürsorge genehmigt worden sind, und medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, die ein Träger der Sozialversicherung, eine für die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts zuständige Verwaltungsbehörde oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation stationär durchgeführt werden.
2 Bei der Festlegung des Urlaubs nach Satz 1 ist auf dienstliche Belange Rücksicht zu nehmen.
3 Die Beurlaubung erfolgt für die jeweils anerkannte, genehmigte oder bewilligte Dauer.
Insbesondere nach Satz 2 kann der Dienstherr bei Personalknappheit in der Urlaubszeit durch geplanten Urlaub anderer Mitarbeiter die Verschiebung der Reha auf den nächst möglichen Termin (hier handelt es sich ja auch nur um einen Werktag !!) erwarten und den Sonderurlaub für den einen Tag ablehnen. Allerdings müsste die Personalknappheit dann auch für den Tag objektiv nachvollziehbar sein. Sollte der Dienstbetrieb durch die an dem Tag voraussichtlich anwesenden Kollegen problemlos aufrecht erhalten werden können, wäre die Ablehnung nicht ermessensfehlerfrei.
Wo genau liegt denn das Problem, die Reha um ein paar Tage / eine Woche zu verschieben?
lotsch:
--- Zitat von: Rentenonkel am 23.06.2025 09:45 ---Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten muss der Beamte für die Rehamaßnahme Sonderurlaub beantragen.
§ 9 c Sonderurlaubsverordnung Niedersachsen:
(1) 1Urlaub unter Weitergewährung der Bezüge wird erteilt für
Heilkuren, Sanatoriumsbehandlungen oder medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, die als beihilfefähig anerkannt oder als Maßnahme der beamtenrechtlichen Heilfürsorge oder Unfallfürsorge genehmigt worden sind, und medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen, die ein Träger der Sozialversicherung, eine für die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts zuständige Verwaltungsbehörde oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation stationär durchgeführt werden.
2 Bei der Festlegung des Urlaubs nach Satz 1 ist auf dienstliche Belange Rücksicht zu nehmen.
3 Die Beurlaubung erfolgt für die jeweils anerkannte, genehmigte oder bewilligte Dauer.
Insbesondere nach Satz 2 kann der Dienstherr bei Personalknappheit in der Urlaubszeit durch geplanten Urlaub anderer Mitarbeiter die Verschiebung der Reha auf den nächst möglichen Termin (hier handelt es sich ja auch nur um einen Werktag !!) erwarten und den Sonderurlaub für den einen Tag ablehnen. Allerdings müsste die Personalknappheit dann auch für den Tag objektiv nachvollziehbar sein. Sollte der Dienstbetrieb durch die an dem Tag voraussichtlich anwesenden Kollegen problemlos aufrecht erhalten werden können, wäre die Ablehnung nicht ermessensfehlerfrei.
Wo genau liegt denn das Problem, die Reha um ein paar Tage / eine Woche zu verschieben?
--- End quote ---
Dank Rentenonkel weist du jetzt die Rechtslage. Du hast einen Antrag gestellt und bekommst dann von deinem Dienstherrn einen Bescheid. Wenn du damit nicht einverstanden bist, kannst du dagegen Widerspruch einlegen und diesen begründen. Dann kannst du auf den Widerspruchsbescheid warten. Sollte dieser auch negativ beschieden werden, kannst du dagegen klagen.
Hercooles:
Ok danke.Also ich weiss nicht ob ich um paar Zage verschieben kann.Ich warte nun erst msl ab und melde mich
Rentenonkel:
--- Zitat von: Hercooles am 23.06.2025 10:29 ---Ok danke.Also ich weiss nicht ob ich um paar Zage verschieben kann.Ich warte nun erst msl ab und melde mich
--- End quote ---
Rein vorsorglich würde ich an deiner Stelle mal bei der Rehaklinik telefonisch nachfragen, ob man den Aufnahmetermin auch noch etwas nach hinten verschieben kann.
Solange es sich um keine AHB handelt, sollte das problemlos möglich sein.
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