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[Allg] Ablehnung Reha als Kommunalbeamter

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Rentenonkel:

--- Zitat von: Hercooles am 20.06.2025 11:40 ---Hi,
meine spezielle Diensstelle will meine genehmigte Reha ablehnen, da diese einen Tag am Ende der Ferien beginnt.Angeblich besagt die Urlaubsverordnung dies und schliesst eine Reha da aus.Ist eine Ablehnung möglich?
Danke .Gruß

--- End quote ---


--- Zitat von: Hercooles am 23.06.2025 11:18 ---Möglich.Aber an sich würde ich sagen ,wie wird dann von der Behörde mit einem umgegangen.
Ehrlich gesagt gibt es keinen Grund im Rahmen der Fürsorgepflicht, einem das zu verwehren. Nun gut ,gleich und gleich. ;D
Bin kein Beamter der immer vor dem Herrn kniet.

--- End quote ---

Hier liegt meiner Auffassung nach ein Missverständnis vor. Die Beihilfestelle genehmigt die Kostenübernahme. Damit ist das "ob" geklärt.

Die Dienststelle entscheidet lediglich, "wann" Sonderurlaub genehmigt werden kann. 

So ähnlich ist es mit dem "normalen" Urlaub ja auch. Auch wenn mir 30 Tage Urlaub zustehen, kann auch ich nicht in den Sommerferien spontan Urlaub nehmen, wenn es der Dienstbetrieb nicht erlaubt und andere Kollegen schon im letzten Jahr bei der Verteilung des Urlaubs aufgezeigt haben.

Gegen die grundsätzliche Genehmigung der Reha kann die Dienststelle sich nicht wehren. Daher ist die Formulierung "meine Dienststelle will die genehmigte Reha ablehnen" nicht haltbar. Es geht lediglich um eine Verschiebung des Aufnahmetermins um einen Werktag...

Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn greift hier nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht, da Du ja allem Anschein nach derzeit arbeitsfähig bist und es keine Hinweise gibt, dass mit einer (zumutbaren) Verschiebung des Beginns der Reha um einen Werktag schwerwiegende, gesundheitliche Nachteile verbunden wären. Anders wäre es bei akuter Arbeitsunfähigkeit oder bei einer AHB, dann hätten wir jedoch einen anderen Sachverhalt.

Möglicherweise könnte sich der Dienstherr bereit erklären, den (Sonder-)Urlaub doch zu genehmigen, wenn es gelingt, einen Arbeitskollegen aus dem Bereich zu finden, der bereit wäre, den Urlaub zu tauschen.

Hercooles:
Aktuell nicht arbeitsfähig.

Umlauf:

--- Zitat von: Hercooles am 23.06.2025 13:08 ---Aktuell nicht arbeitsfähig.

--- End quote ---

Schön!

Mitteilungen, die man auch verstehen kann, wären echt hilfreich.
Aber nun, wenn die nicht dienstfähig bist…

Hercooles:
Soo.Verordnung sagt .Kuren sollen grundsätzlich nicht in den Ferien stattfinden.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Hercooles am 23.06.2025 13:08 ---Aktuell nicht arbeitsfähig.

--- End quote ---

Vielen Dank für die Klarstellung. Das ist ein kleines, aber wichtiges Detail.

Bei der Ermessensentscheidung kommt es jetzt auf eine gewissenhafte Prognose an.

Wenn der behandelnde Arzt bestätigt, dass die Erwerbsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist und ohne die bereits bewilligte Rehamaßnahme eine Dienstfähigkeit voraussichtlich nicht erreicht werden kann, wird der Dienstherr Deinem Wunsch nach Sonderurlaub zu dem gewünschten Termin sicherlich nachkommen.

Sollte die derzeitige Arbeitsunfähigkeit dagegen nur kurzzeitig sein (z.B. Grippaler Infekt) und auch ohne die Rehamaßnahme eine Arbeitsfähigkeit vor dem geplanten Sonderurlaub erreicht werden können, dann bleibt es bei den bisherigen Ausführungen.

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