Findet ihr nicht, dass der Dienstherr dann einen Grund hätte, die Dienstunfähigkeit zu überprüfen, weil der Beweiswert der AU aus seiner Sicht möglicherweise erschüttert ist? Wäre doch ähnlich wie wenn jemand 3 Wochen Urlaub beantragt, der abgelehnt wird und dann über den selben Zeitraum eine AU vorlegt.
M.E. soll er sich lieber das was hier im Raum steht anhand der Verordnung begründen lassen und mit seinem Vorgesetzten im Gespräch bleiben, einen Bescheid fordern und dagegen vorgehen.