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Unbezahlte Beurlaubung im öD bei Auslandsaufenthalt des Partners
ultranoob:
Hallo zusammen,
ich bin verbeamteter Lehrer in NRW und spiele mit dem Gedanken, mich als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) für eine Tätigkeit an einer Deutschen Auslandsschule zu bewerben. Der Auslandseinsatz ist in der Regel auf drei, sechs oder in Ausnahmefällen bis zu acht Jahre begrenzt und erfolgt über eine Beurlaubung durch das Land NRW.
Meine Frau ist aktuell in Elternzeit und arbeitet im öffentlichen Dienst bei einer Kommune. Im Fall einer erfolgreichen Bewerbung würde sie mich mit unserem Kind ins Ausland begleiten. Wir fragen uns daher, welche Möglichkeiten es für sie gibt, ihren Arbeitsvertrag während dieser Zeit ruhen zu lassen oder eine unbezahlte Beurlaubung zu beantragen – idealerweise so, dass sie nach unserer Rückkehr wieder in ihre bisherige Stelle (oder zumindest Kommune) zurückkehren kann.
Hat hier jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall? Ist es im kommunalen Bereich des öD gängige Praxis, eine solche Begleitbeurlaubung zu gewähren, auch wenn kein dienstlicher Anlass im engeren Sinn vorliegt? Oder wäre in so einem Fall eher eine Kündigung mit späterer Neuorientierung notwendig?
Wir würden uns sehr über Hinweise oder Erfahrungsberichte freuen – gern auch mit konkreten Anlaufstellen oder Tipps zum Vorgehen gegenüber dem Arbeitgeber.
Viele Grüße
brian:
Eine Kollegin von mir war mal 10 Jahre oder so mit ihrem Partner im Ausland und dann wieder da. Sie hat halt die maximal mögliche Beurlaubung ausgenutzt. Wenn der Arbeitgeber das mitmacht, geht alles.
MoinMoin:
Kenne auch langjährige Beurlaubte.
Aber natürlich hat man danach keinerlei Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz.
Der AG kann dann dich überall dort mit Tätigkeiten einsetzen, die deiner EG entsprechen.
Freihalten wird man dir da nichts.
clarion:
Da das Kind noch klein ist, kann Deine Frau Elternzeit nehmen, vielleicht wollt ihr beizeiten noch ein zweites Kind nachlegen.
TVOEDAnwender:
https://www.haufe.de/id/beitrag/sonderurlaub-HI1434935.html
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