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Unbezahlte Beurlaubung im öD bei Auslandsaufenthalt des Partners

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ultranoob:
Vielen Dank für die hilfreichen Rückmeldungen!



--- Zitat von: clarion am 20.06.2025 21:17 ---Da das Kind noch klein ist, kann Deine Frau Elternzeit nehmen, vielleicht wollt ihr beizeiten  noch ein zweites Kind nachlegen.

--- End quote ---
Das ist tatsächlich - Stand jetzt - nicht geplant! Wir sind gut bedient ;D


--- Zitat von: TVOEDAnwender am 22.06.2025 09:14 ---https://www.haufe.de/id/beitrag/sonderurlaub-HI1434935.html

--- End quote ---
Diese Kommentierung ist gut, danke! Ich hatte nämlich ein wenig im Vertragswerk gelesen, aber dieser lässt unter §28 einiges an Interpretationsspielraum bzw. es gibt keine Ausführungen.


--- Zitat von: brian am 20.06.2025 13:41 ---Eine Kollegin von mir war mal 10 Jahre oder so  mit ihrem Partner im Ausland und dann wieder da. Sie hat halt die maximal mögliche Beurlaubung ausgenutzt. Wenn der Arbeitgeber das mitmacht, geht alles.

--- End quote ---
Ist die Maximaldauer von 10 Jahren auch irgendwo festgelegt?

SozPädBW:
Es gibt keine Maximaldauer. Die Dauer richtet sich danach, wie lange der wichtige Grund besteht.

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