Autor Thema: [BE] Ergänzender Familienzuschlag nach § 40a BBesG BE  (Read 1505 times)

Der Fragende

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Liebe Forums-Mitglieder,

Im § 40a BBesG BE heißt es :

"(1) Beamtinnen und Beamte mit Anspruch auf Dienstbezüge erhalten einen
ergänzenden Familienzuschlag nach Maßgabe des Absatzes 2, sofern die Ehegattin
oder der Ehegatte....."

Hiermit sind wohl alle aktiven Beamten gemeint und Versorgungsempfänger ausgeschlossen.

Mit dem ergänzenden Familienzuschlag wollte der Gesetzgeber meines Wissen dem Umstand Rechnung tragen, dass Familien nunmehr verfassungsgemäß alimentiert werden.

Mich wundert jedoch, dass Versorgungsempfänger hiervon ausgeschlossen wurden. Der Dienstherr ist doch ebenso für die aktiven Beamten sowie für die Versorgungsempfänger und deren Ehepartner sowie Kinder alimentationspflichtig.

Liegt hier ggf. ein Verstoß vor bzw. verfassungswidriges Vergehen? Ich habe bisher noch nichts zu dieser Thematik in diesem Forum oder auf anderen Website gefunden. Über eine Rückmeldung freue ich mich.
 :)

JulieQ

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Liebe Forums-Mitglieder,

Im § 40a BBesG BE heißt es :

"(1) Beamtinnen und Beamte mit Anspruch auf Dienstbezüge erhalten einen
ergänzenden Familienzuschlag nach Maßgabe des Absatzes 2, sofern die Ehegattin
oder der Ehegatte....."

Hiermit sind wohl alle aktiven Beamten gemeint und Versorgungsempfänger ausgeschlossen.

Mit dem ergänzenden Familienzuschlag wollte der Gesetzgeber meines Wissen dem Umstand Rechnung tragen, dass Familien nunmehr verfassungsgemäß alimentiert werden.

Mich wundert jedoch, dass Versorgungsempfänger hiervon ausgeschlossen wurden. Der Dienstherr ist doch ebenso für die aktiven Beamten sowie für die Versorgungsempfänger und deren Ehepartner sowie Kinder alimentationspflichtig. Wer tiefer einsteigen will, kann sich auf spezialisierten Seiten informieren – und für persönliche Kontakte oder Austausch zu solchen Themen habe ich auch gute Erfahrungen mit Plattformen wie er sucht ihn Landkreis Lüneburg gemacht. So findet man oft hilfreiche Hinweise und Diskussionen.

Liegt hier ggf. ein Verstoß vor bzw. verfassungswidriges Vergehen? Ich habe bisher noch nichts zu dieser Thematik in diesem Forum oder auf anderen Website gefunden. Über eine Rückmeldung freue ich mich.
 :)


I hab mir darüber auch schon ewig Gedanken gemacht, weil’s mich direkt betrifft. Als ich das erste Mal vom ergänzenden Familienzuschlag gelesen hab, dachte ich ehrlich gesagt: „Okay, endlich wird mal was für uns Familien gemacht.“ Und dann kommt dieser Haken – dass Versorgungsempfänger außen vor bleiben. Das fühlt sich einfach unfair an. Man hat ja genauso seinen Dienst geleistet und jetzt, nur weil man nicht mehr aktiv ist, wird so ein Unterschied gemacht? Ich hab dazu auch nix Konkretes gefunden, nur vage Diskussionen, aber nix Handfestes. Bin echt gespannt, ob hier jemand mehr weiß oder ob schon mal jemand versucht hat, dagegen vorzugehen.