Hallo,
ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis mit Sachgrund geschlossen. Der Wortlaut im AV klingt wie folgt:
...Die Beschäftigung erfolgt wegen Vorliegen eines sachlichen Grundes in einem Arbeitsverhältnis auf Zeit gem. § 14 Abs 1 der TzBfG.....
befristet für die Dauer der nebendienstlichen Qualifizierung für die Angestelltenprüfung I, längstens bis zum 31. Juli 2025.
Der Sachgrund ist klar und auch der Befristungszeitraum. Nun aber zum eigentlichen Thema:
Ich habe am 03.06.2025 meine mündliche Prüfung absolviert und den Lehrgang erfolgreich beendet. Am 04.06.2025 war ich die gewohnt im Dienst und habe meiner Ausbildungsleitung meine Prüfbescheinigung zugesandt. Demnach bin ich meiner Bringschuld nachgekommen. Mein Arbeitgeber bzw. die Personalwirtschaft hat die weitere Ausübung meiner Tätigkeit nicht widerrufen/unterbunden.
Bin ich nicht nach §15 Abs. 6 TzBfG in ein stillschweigendes unbefristetes AV übergegangen?
(6) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.Hier gibt es ja eine Alternative. Entweder Ablauf der Zeit ODER Zweckerreichung. Mit Abschluss des Lehrgangs ist die Zweckerreichung erfüllt.
Mir ist bewusst, dass eine Kombi-Befristung wohl zulässig ist. Jedoch gibt es auch kein Gesetzt das besagt, dass das AV nach Zweckerreichung und Zeitablauf endet

Gibt es hier Personalsachbearbeiter, Juristen oder jemanden, der sowas schon mal erlebt hat?
Vielen Dank!