Hallo Zusammen,
ich wende mich heute mit einer Frage an euch.
Der Sachverhalt ist folgender:
Ich bin seit Oktober 2024 krank geschrieben.
Aufgrund der Erkrankung kann ich nicht in meinen ursprünglichen Arbeitsbereich zurückkehren.
Daher besteht nun die Option eines Aufhebungsvertrags.
Da ich noch sehr viel Resturlaub habe, war die Überlegung, dass ich meine AU passend auslaufen lasse, den Resturlaub nehme und das Arbeitsverhältnis zum 31.08.25 durch einen Aufhebungsvertrag ausläuft.
Erste Auskunft der Personalabteilung war, dass dies möglich ist und mir das Datum mitgeteilt wird, ab wann ich den Urlaub antrete.
Nun rief meine Vorgesetzte erneut an, dass die Personalabteilung dies nun doch nicht ermöglichen kann.
Angeblich sei es nicht möglich, dass ich aus dem Krankenstand direkt in den Urlaub gehe.
Gibt es dort eine gesetzliche Grundlage, anhand der ich argumentieren kann?
Wieviel Zeit muss denn zwischen Krankenstand und Urlaub liegen?
Ich danke euch für eure Rückmeldung.