Autor Thema: Resturlaub, Aufhebungsvertrag  (Read 1572 times)

Becks92

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Resturlaub, Aufhebungsvertrag
« am: 24.06.2025 20:27 »
Hallo Zusammen,
ich wende mich heute mit einer Frage an euch.
Der Sachverhalt ist folgender:
Ich bin seit Oktober 2024 krank geschrieben.
Aufgrund der Erkrankung kann ich nicht in meinen ursprünglichen Arbeitsbereich zurückkehren.
Daher besteht nun die Option eines Aufhebungsvertrags.
Da ich noch sehr viel Resturlaub habe, war die Überlegung, dass ich meine AU passend auslaufen lasse, den Resturlaub nehme und das Arbeitsverhältnis zum 31.08.25 durch einen Aufhebungsvertrag ausläuft.
Erste Auskunft der Personalabteilung war, dass dies möglich ist und mir das Datum mitgeteilt wird, ab wann ich den Urlaub antrete.
Nun rief meine Vorgesetzte erneut an, dass die Personalabteilung dies nun doch nicht ermöglichen kann.
Angeblich sei es nicht möglich, dass ich aus dem Krankenstand direkt in den Urlaub gehe.
Gibt es dort eine gesetzliche Grundlage, anhand der ich argumentieren kann?
Wieviel Zeit muss denn zwischen Krankenstand und Urlaub liegen?

Ich danke euch für eure Rückmeldung.

Tagelöhner

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Antw:Resturlaub, Aufhebungsvertrag
« Antwort #1 am: 24.06.2025 21:08 »
Ich habe von einer derartigen rechtlichen Regelung noch nichts gehört. Du hättest den Spieß direkt umdrehen müssen, sobald du das Gefühl hast, dass hier Willkür oder Inkompetenz im Spiel ist.

Der Arbeitgeber soll dir die Rechtsgrundlage mitteilen, an die er sich hier gebunden sieht!


clarion

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Antw:Resturlaub, Aufhebungsvertrag
« Antwort #2 am: 24.06.2025 21:14 »
Wieso lässt Du Dir den Urlaub nicht auszahlen?  Warum machst Du überhaupt einen Aufhebungsvertrag?

Tagelöhner

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Antw:Resturlaub, Aufhebungsvertrag
« Antwort #3 am: 24.06.2025 21:17 »
Urlaubsabgeltung ist eher die Ausnahme und kommt eigentlich nur zum Tragen, wenn die Arbeitskraft wirklich noch unbedingt benötigt wird und der Urlaub anderweitig nicht mehr abzubauen ist.

Aufhebungsvertrag macht in der Tat nur Sinn, wenn im beiderseitigen Interesse und Einvernehmen eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewünscht wird. Das würde ich mir daher ebenfalls gut überlegen, da es ja Nachteile bei einer eventuellen Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Arbeitslosengeld hat. Natürlich gibt es aber viele gute Gründe für einen Aufhebungsvertrag.

KaiBro

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Antw:Resturlaub, Aufhebungsvertrag
« Antwort #4 am: 26.06.2025 23:52 »
Wieso lässt Du Dir den Urlaub nicht auszahlen?  Warum machst Du überhaupt einen Aufhebungsvertrag?

Macht für mich auch am meisten Sinn, sich den Urlaub auszahlen zu lassen.

yogiii

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Antw:Resturlaub, Aufhebungsvertrag
« Antwort #5 am: 27.06.2025 11:22 »
Wir kennen natürlich nicht die ganzen Umstände, aber:

Gerade wenn du gesundheitliche Probleme hast, solltest du dich zwingend nochmal erkundigen und/oder professionell beraten lassen, ob ein Aufhebungsvertrag tatsächlich in deinem Interesse ist!