Hallo,
ich werde demnächst ca. ein Jahr vor meiner Pensionierung befördert. Demnach wird das neue Gehalt nicht mehr für die Pensionsberechnung berücksichtigt (es muss mind. 2 Jahre vor der Pensionierung sein).
Meine Frage: Wie wäre es, wenn ich beantrage, noch ein Jahr weiter zu arbeiten und dem Antrag würde stattgegeben werden? Somit wären es zwei Jahre.
Kann ich das machen? Oder zählt das Verlängerungsjahr sowieso nicht?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Viele Grüße,
Thomas