Autor Thema: Pensionsberechnung  (Read 93 times)

Route66

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Pensionsberechnung
« am: 25.06.2025 15:19 »
Hallo,
ich werde demnächst ca. ein Jahr vor meiner Pensionierung befördert. Demnach wird das neue Gehalt nicht mehr für die Pensionsberechnung berücksichtigt (es muss mind. 2 Jahre vor der Pensionierung sein).
Meine Frage: Wie wäre es, wenn ich beantrage, noch ein Jahr weiter zu arbeiten und dem Antrag würde stattgegeben werden? Somit wären es zwei Jahre.
Kann ich das machen? Oder zählt das Verlängerungsjahr sowieso nicht?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Viele Grüße,
Thomas

NWB

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Antw:Pensionsberechnung
« Antwort #1 am: 25.06.2025 15:20 »
Wenn der Dienstherr sich darauf einlässt sollte dem nichts im Wege stehen

Roderick85

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Antw:Pensionsberechnung
« Antwort #2 am: 25.06.2025 20:25 »
Aus eigener Erfahrung, ehemaliger Kollege, (allerdings Bund) kann ich dir sagen dass das ohne weiteres funktioniert. Wenn du 2 Jahre voll hast, ist die erreichte Besoldungsstufe ruhegehaltsfähig. Vorausgesetzt dass sich deine Dienststelle darauf einlässt.