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feste Eingruppierung möglich auch ohne Verwaltungslehrgang I

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Klara C:
Hallo zusammen,

ich habe ein solches Thema hier noch nicht gefunden und bitte vorab um Entschuldigung, sollte es schon einmal behandelt worden sein.

Ich arbeite nun seit 2020 in einer Kommune in NRW, wurde hier eingestellt als Sachbearbeiterin. Eingruppiert wurde ich hier in EG 5, Stufe 4. Gelernt hatte ich Justizfachangestellte.

Nun habe ich 2021 neben der Arbeit ein Abendstudium an einer Fachschule zur staatlich geprüften Betriebswirtin BWL mit dem Schwerpunkt Rechnungswesen angefangen und 2024 sehr gut abgeschlossen. 2022 ist eine Kollegin in Rente gegangen, diese hatte Aufgaben in der Fibu erledigt. Diese Stelle wurde für mich umgeschrieben und mit 9a bewertet. Die alte Stelle wurde neu vergeben. Meine Aufgaben sind u.a.

-Anlagenbuchhaltung
-Kontierung und Buchung der Ein- und Ausgangsrechnungen, Kasse
-Buchung der Kontoauszüge, Tagesabschlüsse
-Kreditoren- und Debitorenkonten
-Mitwirkung Jahresabschluss, Wirtschaftsplanung, Kostenleistungsrechnung, Budget- und Produktberichte
-Gebührenkalkulation
-selbstständige Bearbeitung von Ersatzansprüchen gegenüber Dritten
-Controlling
-betriebliche Statistiken
-Abrechnung Leistungen, Rechnungsstellung
-Unterstützung Betriebsleitung betriebswirtschaftlich und steuerlich

Hin und wieder kommen auch neue Aufgaben dazu, bei Einführung eines neuen Programmes habe ich selbstständig die Einrichtung betreut, die Online-Bezahlsysteme eingerichtet und verwalte diese.

Da ich kein Verwaltungslehrgang habe, erhalte ich eine Zulage zu 9a für die höherwertige Tätigkeit.

Nach Aussgage der Personalabteilung besteht eine Möglichkeit zur Eingruppierung hier nicht, da nach Änderung des Tätigkeitfeldes eine erste Prüfung Verwaltungslehrgang 1 abzuschließen ist. Die Möglichkeit der unmittelbaren Eingruppierung von "Quereinsteigern" ohne erfüllen der persönlichen Voraussetzungen wird nur für den ersten festgelegten Einsatzbereich ermöglicht.

Nun mache ich die Arbeit schon 3 Jahre (mit einer anderen "leitenden Betriebswirtin) und muss nächstes Jahr den Lehrgang 1 absolvieren. Leider ist mir ein Überspringen und somit die Absolvierung des Lehrgangs 2 nicht gewährt worden.

Meine Frage ist hier:
Ist es richtig, dass ich "nur" eine Zulage erhalten kann, oder kann ich evtl. doch fest eingruppiert werden, auf Grund dessen, dass ich die Aufgaben auf meiner Stelle dauerhaft übernehme?
Muss ich den Lehrgang 1 machen oder besteht die Möglichkeit, darauf zu verzichten?

Ich wäre für Antworten sehr dankbar.

Grüße, Klara


MaLa:
Also ich sehe hier die anforderungen in der Person bei dir als gegeben an, für deinen Tätigkeit ist nicht der Verwaltungslehrgang ausschlaggebend sondern dein 3 jähriges BWL Studium.

Gehen wir mal in die EGO:

Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen er-
fordert.

Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und
vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fach-
kenntnisse erfordert.

Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem aner-
kannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei
Jahren und entsprechender Tätigkeit.
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvor-
schriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw.
des Aufgabenkreises.)

Ich sehe dich hier in der Fallgruppe 2. 1 würde aber wahrscheinlich auch gehen.



Grundsätzlich geht die 9a auch ohne Verwaltungslehrgang, ich hab ihn auch nicht :D

Es geht sogar bis in die 12 ohne Verwaltungslehrgang oder Hochschulstudium.
Immer eine Frage der Fallgruppe.





Klara C:
Vielen Dank für deine Antwort MaLa.

Ich persönlich denke auch es würde gehen, wohl nur eine Frage des "Wollens".
Die Frage ist, geht es auch, wenn sich das Personalamt dagegen stellt und sagt, nur mit dem Lehrgang 1? Kann ich dies tatsächlich verlangen oder ist das nur möglich, wenn das Personalamt mir netterweise entgegen kommt. Ich habe natürlich bereits nachgefragt, eine Eingruppierung nur mit Lehrgang. Als sonstige Beschäftigte auch nicht, dafür muss ich jetzt erstmal noch mindestens 7 Jahre auf der Stelle arbeiten...da geht es mit dem Lehrgang natürlich schneller...

Klara C:
Hinzu kommt, dass mein BWL Studium mir hier nicht anerkannt wird, da es keine Hochschule, sondern eine Fachschule war...

NWB:
Wenn die dich mit deiner Qualifikation nicht wollen, musst du dir einen AG suchen, der das tut...

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