Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
feste Eingruppierung möglich auch ohne Verwaltungslehrgang I
Klara C:
Ja leider, darauf läuft es wohl hinaus, obwohl ich gerne hier bin...
MaLa:
Also für mich ist hier die EG 5 FG 2 ausschlaggebend, deine Tätigkeiten würde ich mir ohne Fachwissen nicht zutrauen. alles andere baut darauf auf.
--- Zitat von: Klara C am 27.06.2025 10:14 ---Hinzu kommt, dass mein BWL Studium mir hier nicht anerkannt wird, da es keine Hochschule, sondern eine Fachschule war...
--- End quote ---
Muss ja auch nicht, denn ein Hochschulabschluss ist ja auch nicht Notwendig.
Aber dein BWL-Studium wird doch sicher auf irgendeiner Art Ausbildung beruhen die du Vorher gemacht hast.
Mich würde auch interessieren wie du gerade eingruppiert bist.
Grundsätzlich kann hier nur ein Arbeitsgericht entgültig entscheiden wenn beide Partein nicht zueinander finden.
Klara C:
--- Zitat von: MaLa am 27.06.2025 11:18 ---Also für mich ist hier die EG 5 FG 2 ausschlaggebend, deine Tätigkeiten würde ich mir ohne Fachwissen nicht zutrauen. alles andere baut darauf auf.
--- Zitat von: Klara C am 27.06.2025 10:14 ---Hinzu kommt, dass mein BWL Studium mir hier nicht anerkannt wird, da es keine Hochschule, sondern eine Fachschule war...
--- End quote ---
Muss ja auch nicht, denn ein Hochschulabschluss ist ja auch nicht Notwendig.
Aber dein BWL-Studium wird doch sicher auf irgendeiner Art Ausbildung beruhen die du Vorher gemacht hast.
Mich würde auch interessieren wie du gerade eingruppiert bist.
Grundsätzlich kann hier nur ein Arbeitsgericht entgültig entscheiden wenn beide Partein nicht zueinander finden.
--- End quote ---
Nein, ich bin eigentlich gelernte Justizfachangestellte. War dann zuletzt im Einzelhandel tätig, bis ich zur Stadt gewechselt bin. Schon während ich die neue Stelle besetzt hatte, habe ich vorab nebenbei einen Kurs zur geprüften Fachkraft Finanzbuchführung absolviert, danach die Weiterbildung zur Betriebswirtin gemacht.
Ich bin in EG5 Stufe 5 mit Zulage EG9a Stufe 4 eingruppiert
Naja, es geht mir hier ja darum, ob es gesetzlich für mich durchsetzbar wäre oder ob es sofort abgelehnt werden würde, da ich die Voraussetzungen gar nicht erst erfülle...(Prüfungspflicht/Tarifautomatik). Ich glaube durch die ganze Nachfragerei hab ich mir bisher nicht viele Freunde gemacht.
MaLa:
--- Zitat von: Klara C am 27.06.2025 11:37 ---
Ich bin in EG5 Stufe 5 mit Zulage EG9a Stufe 4 eingruppiert
--- End quote ---
Das ist ja schonmal falsch.
--- Zitat ---Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person
1Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung
bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht
besitzen, bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der
nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert. 2Satz 1 gilt entsprechend für Tä-
tigkeitsmerkmale, die bei Erfüllung qualifizierter Anforderungen eine höhere Ein-
gruppierung vorsehen.
weiterhin
Die Zulage wird in Höhe des Unterschiedes zwischen dem Entgelt, das sie/er je-
weils erhalten würde, wenn sie/er zu diesem Zeitpunkt in der ihrer/seiner
Tätigkeit entsprechenden Entgeltgruppe eingruppiert wäre, und dem jewei-
ligen Entgelt ihrer/seiner bisherigen Entgeltgruppe gewährt.
--- End quote ---
Je nachdem wann die Stufe 5 gekommen ist müsstest du jetzt entweder in der
EG 8 Stufe 4 Zulage zu 9a/4
oder
EG 8 Stufe 5 Zulage zu 9a/5
sein. Wenn man den Verwaltungslehrgang als Vorraussetzung ansieht.
Klara C:
--- Zitat von: MaLa am 27.06.2025 11:58 ---
--- Zitat von: Klara C am 27.06.2025 11:37 ---
Ich bin in EG5 Stufe 5 mit Zulage EG9a Stufe 4 eingruppiert
--- End quote ---
Das ist ja schonmal falsch.
Warum?
--- End quote ---
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