Nein, dass ist nicht korrekt, die Personalabteilung ist ahnungslos oder lügt.
Es stimmt, dass wenn man eine Tätigkeit übertragen bekommt, die eine berufliche Voraussetzung beinhaltet, dass man bei fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger Eingruppiert ist.
Man nimmt hier also an, dass die Tätigkeiten die einer EG10 entspricht und setzt dich eine Gruppe runter, dass wäre dann aber EG9c. Und man geht offenbar davon aus, dass die 10 nur via 9b Fallgruppe 1 begründbar ist.
Allerdings kann man dieselbe Tätigkeit auch als Tätigkeit der EG9b Fallgruppe 2 ansehen und dann darüber aufbauend die 10 und dann wärest du EG10!
Tariflich gesehen völlig korrekt. Wenn aber @TE dein Arbeitgeber nur Studierten Aufgaben, die nach E10 eingruppiert sind, übertragen möchte, dann ist das sein gutes Recht.
Aber wenn er nicht Studierten die EG10 Aufgaben übertragt, dann muss er auch EG10 zahlen, wenn via FG2 begründbar oder 9c wenn nicht.
Es wäre also zunächst zu klären, was er übertragen hat.
Wenn es die identischen Tätigkeiten wie die der Vorgängerin sind, dann liegt hier ein Eingruppierungsirrtum vor!
Und wenn ich das "
Laut meiner Vorgesetzten sind der Personalstelle alle Hände gebunden mich höher einzugruppieren, da mir ein Studium fehlt." lese, dann ist es eine Falschaussage: Die Personalstelle kann sehr wohl EG10 übertragen, wenn sie wollen, denen ist da nirgends eine Hand gebunden.
Kurzum - wenn dein AG nicht will, hast du keine Chance.
Ich glaube nicht, dass die Tätigkeiten
nur via Fg1 der 9b eingruppiert sind, sondern gehe zu 99,99% der Fälle davon aus, dass sie ebenso via Fallgruppe 2 eingruppiert sind.
Denn den Arbeitsvorgängen ist das Studium egal.
Es ist halt für die Personaler aufwändiger via Fg2 zu argumentieren, da sie im Worst Case bei Entgeltgruppe 1 anfangen müssen und nicht einfach bei 9b einsteigen können.
Man muss halt die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen begründen, die mE das gleiche Niveau haben wie Tätigkeiten einer Hochschulausbildung.