Autor Thema: Eingruppierung "Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Bereich Stadtmarketing"  (Read 1887 times)

Meteor

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Ein jeder öffentliche Arbeitgeber hat eine eigene Auslegung des TVöD, der Entgeltordnung und der Stellenbewertung. Man kann Stellenbewertungen nicht über unterschiedliche öffentliche Arbeitgeber hinweg vergleichen. Es ist nur möglich, sich intern zu vergleichen.

Das TVöD bietet ausreichend Flexibilität, um auch nicht-studierten hohe Eingruppierungen zu ermöglichen. Davon sind lediglich Tätigkeiten ausgeschlossen, die einen spezifischen Berufsabschluss erfordern (bspw. Mediziner, Ingenieure etc.). In der Regel sind die Stellen überbewertet, was die notwendige Fachkunde angeht. Häufig werden studierte Leute gesucht, wenngleich eine normale Berufsausbildung völlig ausreichend wäre. Einige Arbeitgeber erkennen den DQR an. Einige andere Arbeitgeber legen ihre Personalbeschaffung deutlich moderner aus und zahlen das, was markkonform und notwendig.

Dein Arbeitgeber hat eine entsprechende Auslegung. Du müsstest einen Sachbearbeiter in deinem Betrieb ausfindig machen, der eine vergleichbare Tätigkeit absolviert, höher eingruppiert sein und ebenfalls nicht studiert haben. Dann wäre ich auf die Argumentation gespannt.

MoinMoin

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Ein jeder öffentliche Arbeitgeber hat eine eigene Auslegung des TVöD, der Entgeltordnung und der Stellenbewertung. Man kann Stellenbewertungen nicht über unterschiedliche öffentliche Arbeitgeber hinweg vergleichen. Es ist nur möglich, sich intern zu vergleichen.
Nein, es gibt unterschiedliche Rechtsmeinungen, die AGs vertreten.
Kein AG gruppiert ein, sondern vertritt nur seine Meinung.
Eingruppiert wird wenn denn dann nur von einem Gericht.
Alles andere sind nur Meinungen.
Daher man kann sich vergleichen, ist aber wurscht, denn man kann nur die jeweiligen auszuübenden Tätigkeiten zu einer EG kommen, ohne Vergleich.
nennt sich Tarifautomatik, man ist eingruppiert aufgrund der Tätigkeiten nicht aufgrund von verlgeiche.

Zitat
Das TVöD bietet ausreichend Flexibilität, um auch nicht-studierten hohe Eingruppierungen zu ermöglichen. Davon sind lediglich Tätigkeiten ausgeschlossen, die einen spezifischen Berufsabschluss erfordern (bspw. Mediziner, Ingenieure etc.). In der Regel sind die Stellen überbewertet, was die notwendige Fachkunde angeht. Häufig werden studierte Leute gesucht, wenngleich eine normale Berufsausbildung völlig ausreichend wäre. Einige Arbeitgeber erkennen den DQR an. Einige andere Arbeitgeber legen ihre Personalbeschaffung deutlich moderner aus und zahlen das, was markkonform und notwendig.
Ach das ist tariflich gesehen nicht richtig.
Man kann einen Dorfdeppen Tätigkeiten übertragen, die er nicht erledigen kann weil er zu deppert ist, aber er wäre dann trotzdem entsprechend hoch eingruppiert.
Sprich man könnte dir Ingenieure Tätigkeiten geben, du wärest dann entsprechend (max minus 1 ) eingruppiert.

Natürlich wird man einen Dorfdeppen nicht diese Tätigkeiten übertragen, aber das ist nix was tarifliche geregelt ist.
Zitat

Dein Arbeitgeber hat eine entsprechende Auslegung. Du müsstest einen Sachbearbeiter in deinem Betrieb ausfindig machen, der eine vergleichbare Tätigkeit absolviert, höher eingruppiert sein und ebenfalls nicht studiert haben. Dann wäre ich auf die Argumentation gespannt.
Es gibt keine Auslegung!!!
Es gibt nur interne Vorgaben wem man welche Aufgaben gibt.
Wenn sie aber übertragen wurden, dann ist man auch eingruppiert.

Vergleiche mit anderen führen nicht zur korrekten Eingruppierung, sie helfen maximal bei der Argumentation.

MoinMoin

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Also ich habe exakt die gleiche Stellenbeschreibung wie mein Vorgänger in EG10 und alle diese Aufgaben auch  übernommen. Es kamen sogar noch neue Aufgaben hinzu, wie z.B. die technische Einrichtung und redaktionelle Erstellung eines Wirtschafts-Newsletters.

Um mir entgegenzukommen habe ich im Januar bereits vorgezogen eine Erhöhung von 9a4 auf 9a5 erhalten. Nun hieß es, man müsse 6 Monate warten bis man den nächsten Schritt in 9c gehen kann. Dies sei allerdings dann die "Endstation" für mich, außer ich mache ein berufsbegleitendes Studium.
Bull Bull Bull Shiiiit
Wo gibt es dann so was eine 6 Monatsreglung im Tarifgefüge  aua
und der nächste Schritt soll ohne Tätigkeitsänderungen stattfinden?? auaua

Sieht eher danach aus, als ob die einen Eingruppierungs"betrug" machen, wenn sie dir originär tatsächlich die Aufgaben der EG10 übertragen haben, dann bist du mindestens in Entgeltgruppe 9c seit Anfang an!

Ich würde an deiner Stelle exakt das Entgelt der EG10 hilfsweise der EG9c einfordern, damit du wenigsten die letzten 6 Monate nach erfolgreicher Eingruppierungsfeststellungsklage bekommen kannst.


und das mit Studium, ist ja die Frage ob Fg1 oder Fg2
 Kannst die deine Toppersonaler ja mal Fragen mit welcher Begründung sie die Tätigkeiten nicht in der 9bFG2 sehen?

Gibt es irgendwo eine offizielle Stelle (außer Rechtsanwalt), wo ich mich dazu beraten lassen kann und ggf. eine Schwarz auf Weiß Erklärung/Begründung bekomme? Ich befürchte bei unserem Personalchef rede ich da gegen die Wand und mein fachlich Vorgesetzter setzt auf seine Expertise... Ob unser Personalrat sich da explizit auskennt, bezweifle ich ebenfalls...  ::)
Gewerkschaften oder irgendwelche Profis, die Eingruppierung machen (gegen Geld)
Und ganz billig:
Das Arbeitsgericht und deren Urteile.

MoinMoin

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...wenn sie dir originär tatsächlich die Aufgaben der EG10 übertragen haben, dann bist du mindestens in Entgeltgruppe 9c seit Anfang an...

Also ich habe alle Aufgaben des Vorgängers, der in EG10 war, übernommen. Also gehe ich davon aus, dass die Aufgaben auch EG10 erfordern bzw. ist die Stelle ja auch - "unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Voraussetzungen bis EG 10 TVöD " eingestuft.
[/quote]
Dann Frage nach, ob du tatsächliche alle Tätigkeiten deiner Vorgängerin übertragen bekommen hast.
Dann Frag nach auf welcher Basis man da zu dem Schluss kommt, dass diese Tätigkeiten nicht mehr EG10 sind.
(Es werden die Tätigkeiten eingruppiert nicht der Stelleninhaber und dessen Ausbildung)

Und dann weise sie darauf hin, dass du wenn du diese EG10 Tätigkeiten übertragen bekommen hast, dass du dann in EG9c eingruppiert bist, wegen fehlender Voraussetzung in der Person, so steht es im TV n der Anlage A
Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung Absatz 1 Satz 4
(4) 1Ist in einem Tätigkeitsmerkmal des Teils I oder II eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen,
- wenn nicht auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden oder
- wenn auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst
werden, diese Beschäftigten jedoch nicht die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllen,
bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert

Summertime

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Das heißt, mir steht die Eingruppierung in E9c zu oder ist es Auslegungssache?
Und wenn ich in 9c komme - sollte ich dankbar sein, dass es überhaupt so weit kommt oder kann ich es sogar rückwirkend einfordern?

MaLa

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Das heißt, mir steht die Eingruppierung in E9c zu oder ist es Auslegungssache?
Und wenn ich in 9c komme - sollte ich dankbar sein, dass es überhaupt so weit kommt oder kann ich es sogar rückwirkend einfordern?

Nach TV bist du in der 9c, wirst nur nicht entsprechend bezahlt.
Gehalt nach 9c einfordern und Rückwirkend geltend machen.
Wenn der AG sich auf die Ausschlußfrist von 6 Monaten beruft, 6 Monate Rückwirkend, wenn nicht seit Übertragung der Tätigkeit.

Auf die Ausschlußfrist muss man den AG ja nicht mit dem Kopf drauf stoßen.

Meteor

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Es gibt keine Auslegung!!!

Das was du Meinung nennst, bezeichnet man in diesem Kontext Auslegung. Gesetz/Rechtsprechung wird ausgelegt. Ein Urteil wird ebenso ausgelegt, weil ein jedes Urteil grundsätzlich erst einmal eine Einzelfallentscheidung ist und ein Arbeitgeber muss für sich auslegen, ob andere auftretende Fälle vergleichbar sind.

MoinMoin

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Ja, so gesehen kann man es auch sagen, trotzdem ist es mE falsch zu sagen: "Es ist nur möglich, sich intern zu vergleichen."
Denn es ist egal wie die Auslegung des AGs ist. Gleiche auszuübende Tätigkeiten führen auch bei unterschiedlichen AGs zur gleichen EG, egal ob die AGs unterschiedliche Auslegungen des TV haben.

Von daher muss man nicht irgendwelche ähnlichen Sachbearbeiter im Betrieb ausfindig machen, sondern einfach nur seine eigene Auslegung des TVs dem AG darlegen und entweder der Personaler folgt deinen Auslegungen oder ein Gericht muss die Auslegung festlegen.
Natürlich hilft es im Gespräch mit dem Personaler, wenn man nachvollziehbare Beispiel vorlegen kann.

MoinMoin

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Das heißt, mir steht die Eingruppierung in E9c zu oder ist es Auslegungssache?
Und wenn ich in 9c komme - sollte ich dankbar sein, dass es überhaupt so weit kommt oder kann ich es sogar rückwirkend einfordern?
Wenn du tatsächlich Tätigkeiten der EG10 übertragen bekommen hast, dann bist du mindestens in der EG9c eingruppiert.
Das was man noch auslegen kann ist die Frage, ob du nicht in der EG10 eingruppiert bist, weil wegen der möglichen Anwendung der Fallgruppe2 keine Voraussetzung in der Person existiert.

Summertime

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Danke für die Antworten.

Mein Vorgesetzter möchte nun einen Antrag stellen und mich durch Höhergruppierung (vermutlich 9c) und Ausgleichszahlungen auf das Gehalt wie bei E10 zu bringen. Laut ihm kann es aber auch 9b und Ausgleichszahlungen werden, aber das Ziel sei ja das Entgelt von E10 rauszubekommen. Vermutlich auch erst ab 01.07. und nicht rückwirkend...

FearOfTheDuck

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Verlass dich nicht zu sehr auf deinen Vorgesetzten. Lass deine Eingruppierung selbst unter Geltendmachung deiner Ansprüche überprüfen.

Was für einen "Antrag" möchte er denn stellen?

Summertime

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Laut ihm einen Antrag auf Höhergruppierung bei der Personalabteilung.

MoinMoin

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Laut ihm einen Antrag auf Höhergruppierung bei der Personalabteilung.
Das kann er gerne machen, formal gibt es solch einen Antrag tariflich nicht.
oftmals wird eine Aufforderung zur Überprüfung, ob ein Eingruppierungsirrtum vorliegt, so genannt.

Oder aber es wird damit der Wunsch des Vorgesetzten, dass man dir höherwertige Tätigkeiten überträgt formuliert.


Du musst selber deinen AG mit Fristsetzung aufforderst, dass er dir das dir zustehende Gehalt der EG10 hilfsweise Eg9c auszahlt. Sonst geht dir die Rückwirkende Bezahlung der letzten 6 Monate (§37) flöten.

Vorbehaltlich natürlich, dass du tatsächlich EG10 Tätigkeiten auszuüben hast.


Das entscheidende ist doch, dass schriftlich geklärt wird, ob du EG10 Tätigkeiten auszuüben hast oder nicht.