Hallo zusammen,
ich arbeite in einer obersten Landesbehörde des Landes Berlin. Nach einer dreimonatigen Abordnung aus meiner alten Dienststelle, einem Bezirksamt zu E10 Stufe 3, bin ich dem 01.06.2024 in Entgeltgruppe 11 Stufe 3 bei besagter oberster Landesbehörde tätig.
Da ich seit einiger Zeit im Wesentlichen die Arbeit von mir und zwei vakanten Stellen ausübe, hat mir mein Referatsleiter mitgeteilt, dass für mich ggf. eine - auch in diesem Jahr trotz Haushaltskürzung möglichen - Stufenlaufzeitverkürzung in Frage kommen könnte. Diese ist jedoch seit 2025 laut Angaben unseres Personalrats nur möglich, wenn „bereits die Hälfe der regulären Stufenlaufzeit abgelaufen“ ist.
Um für mein weiteres Vorgehen bei der Fristenrechnung nicht falsch zu liegen, bitte ich um Auskunft, ob ich damit richtig liege, dass der Fristablauf der 30.11.2025 ist, also eine Stufenlaufzeitverkürzung ab dem 01.12.2025 möglich ist.
Danke vorab und beste Grüße!