Autor Thema: Entfristung via Elternzeitvertretung  (Read 382 times)

wasistdennhierlos

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Entfristung via Elternzeitvertretung
« am: 17.07.2025 09:24 »
Hallo zusammen,

Ich habe einen etwas komplexeren Fall, ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.
Ich arbeite an einer Universitätsbibliothek und sitze auf einer unbefristeten Vollzeit E11. Mein Kollege hat momentan eine befristete Projektstelle E11 inne, die aber vermutlich gegen Ende 2026 ausläuft. Außerdem ist er nicht so zufrieden mit seinen momentanen Tätigkeiten, weshalb er gerne zu uns ins Team wechseln würde.
Faktor 1: Nun steht in Aussicht, dass ich (aufgrund einer Weiterbildungsmaßnahme) demnächst auf eine A13 verbeamtet werde (genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest, tendenziell Anfang 2026). Dadurch würde meine E11 frei werden, da dies eine andere Stellenhülse ist.
Faktor 2: Wir haben uns gedacht, dass es ja dann super wäre, wenn mein Kollege sich auf die frei werdende Stelle bewerben würde, wir glauben aber auch, dass unsere Personalabteilung das nicht gutheißt und die Stelle lieber wieder einziehen würde, um sie in irgendeiner anderen Abteilung unterzubringen.
Faktor 3: Ich gehe ab Oktober in Elternzeit. Also noch bevor ich verbeamtet werde, wird meine E11 für mindestens 3 Monate frei und könnte mit einer Stellvertretung besetzt werden. Und wenn ich dann zurückkomme, möchte ich auch erstmal nur 75% zurückkommen, wodurch ja 25% übrig wären.

Nun stellt sich die Frage: Kann mein Kollege meine Elternzeitvertretung übernehmen? Und dann natürlich im Anschluss: Kann er meine übriggebliebenen 25% die länger als 3 Monate verfügbar wären weiterhin übernehmen?

Außerdem habe ich schon mitbekommen, dass es wohl Möglichkeiten gibt, langfristig auf Prozente zu verzichten, wodurch diese dann verstetigt werden würden. Wäre es also möglich, meinen Kollegen auf meine Elternzeitvertretung zu schieben und dann auf meine 25% zu verzichten, um ihm zumindest 25% unbefristet zu überlassen?

Und ganz knifflig: Was passiert in diesen Szenarien, wenn ich dann meine Stelle verlasse, um eine Verbeamtung anzutreten? Wenn mein Kollege während meines Stellenwechsels auf meiner Elternzeitvertretung sitzt, geht diese dann verloren, wenn die Personalerin sie einziehen will?

Was wir im Endeffekt schaffen möchten, ist, meinem Kollegen eine langfristige Möglichkeit anzubieten, bei uns in der Abteilung zu bleiben.

MoinMoin

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Antw:Entfristung via Elternzeitvertretung
« Antwort #1 am: 17.07.2025 10:49 »
Nun stellt sich die Frage: Kann mein Kollege meine Elternzeitvertretung übernehmen? Und dann natürlich im Anschluss: Kann er meine übriggebliebenen 25% die länger als 3 Monate verfügbar wären weiterhin übernehmen?
Ja, wenn der AG das will geht das, sowohl als Vertretung in Elternzeit als auch als Vertretung in der Teilzeit.
Zitat
Außerdem habe ich schon mitbekommen, dass es wohl Möglichkeiten gibt, langfristig auf Prozente zu verzichten, wodurch diese dann verstetigt werden würden. Wäre es also möglich, meinen Kollegen auf meine Elternzeitvertretung zu schieben und dann auf meine 25% zu verzichten, um ihm zumindest 25% unbefristet zu überlassen?
Klar, kannst du eine AV Änderung machen und einen 75% Tätigkeit festschreiben und klar kann der AG jemanden anderes die freien 25% dauerhaft anbieten.
Wenn der AG das will.
Zitat
Und ganz knifflig: Was passiert in diesen Szenarien, wenn ich dann meine Stelle verlasse, um eine Verbeamtung anzutreten? Wenn mein Kollege während meines Stellenwechsels auf meiner Elternzeitvertretung sitzt, geht diese dann verloren, wenn die Personalerin sie einziehen will?
Wenn deine 100% oder 75% frei werden, dann kann der AG damit machen was er will. Unbesetzt lassen, neu besetzen, deinen Wunsch Kollegen drauf setzen.
Geht alles wenn der AG es will.
Zitat
Was wir im Endeffekt schaffen möchten, ist, meinem Kollegen eine langfristige Möglichkeit anzubieten, bei uns in der Abteilung zu bleiben.
Das ginge natürlich in dem geschilderten Szenario, wenn der AG es will.

wasistdennhierlos

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Antw:Entfristung via Elternzeitvertretung
« Antwort #2 am: 17.07.2025 11:48 »
Danke für die Antwort!
Zitat
Geht alles wenn der AG es will.
Das scheint der entscheidende Faktor zu sein. Theoretisch ist mit dem Willen des AG alles möglich.
Das Problem bei uns ist ein bisschen, dass ich mir über den Willen des AG nicht ganz im Klaren bin. Mein Abteilungsleiter befürchtet außerdem, dass dadurch, dass ich auf eine andere Stelle gehoben werde, ihm Arbeitskraft aus seiner Abteilung verloren geht und würde diese gerne ersetzt wissen.

Was ich mich frage, ist, ob jegliche Neubesetzung oder Entscheidung rein auf dem Willen des AG basiert, oder ob es Rechte gibt, die beispielsweise mein Abteilungsleiter hat. Also beispielsweise das Recht darauf, meine (durch Elternzeit) wegfallende Arbeitskraft durch eine Vertretung zu ersetzen. Oder vielleicht hat dieses Recht auch nur mein Sachgebietsleiter (eine Ebene höher), der ja mein gesamtes Referat (und damit zusammenhängende Budgets) verwaltet.

MoinMoin

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Antw:Entfristung via Elternzeitvertretung
« Antwort #3 am: 17.07.2025 12:09 »
Du bist lustig.
Mir fällt kein Recht ein, welches dem Ag in seinen betriebsinternen Strukturen reinregieren kann, außer das Recht das er mittels Verträge mit seinen AN geregelt hat.

Du verlässt freiwillig und weil du es kannst deinen Arbeitsplatz, der AG hat kein Recht dir das zu verbieten.
Wenn der SGL den Bedarf anmeldet an Wiederbesetzung und der AG entscheidet, dass er nicht wiederbesetzen will, dann sollte welches Recht ihn an dieser Entscheidung hindern?
Wenn der SGL eine vertragliche Zusicherung hat, dass er 10 Leute führt, dann könnte man das da ableiten, hat er aber sicherlich nicht.



wasistdennhierlos

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Antw:Entfristung via Elternzeitvertretung
« Antwort #4 am: 17.07.2025 13:02 »
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das mit dem AG verstehe ich nun :)

Wie wirkt sich aber meine Verbeamtung auf eine noch bestehende Elternzeitvertretung aus? Das Problem ist, dass ich nicht genau weiß, wann die Verbeamtung kommt.
Also, ich komme im Januar 2026 zurück und arbeite Teilzeit 75%, dann könnte mein Kollege ja weiterhin die 25 %, die übrig sind, als Teilzeit/Elternzeitvertretung übernehmen (wenn AG das will). Ich würde meine Teilzeit auf jedenfalls bis Ende 2026 machen, also wäre sein Vertretungsvertrag ja auch bis Ende 2026 befristet. Wenn ich dann aber beispielsweise im Mai 2026 meine Stelle verlasse und verbeamtet werde, was geschieht mit meinem Kollegen, dessen Vertretungsstelle ja bis Ende 2026 läuft? Endet die Vertretung dann automatisch früher?

MoinMoin

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Antw:Entfristung via Elternzeitvertretung
« Antwort #5 am: 17.07.2025 13:13 »
Kommt auf die Vertragsgestaltung an, man kann diese Automatik einbauen:
Als Befristungsgrund die Teilzeitvertretung zu 25%  bis zum Ausscheiden der TZ Stelle und längstens bis zum x.x.xxxx, so könnte man uU es machen.

Faunus

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Antw:Entfristung via Elternzeitvertretung
« Antwort #6 am: 17.07.2025 13:51 »
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das mit dem AG verstehe ich nun :)

Wie wirkt sich aber meine Verbeamtung auf eine noch bestehende Elternzeitvertretung aus? Das Problem ist, dass ich nicht genau weiß, wann die Verbeamtung kommt.
Also, ich komme im Januar 2026 zurück und arbeite Teilzeit 75%, dann könnte mein Kollege ja weiterhin die 25 %, die übrig sind, als Teilzeit/Elternzeitvertretung übernehmen (wenn AG das will). Ich würde meine Teilzeit auf jedenfalls bis Ende 2026 machen, also wäre sein Vertretungsvertrag ja auch bis Ende 2026 befristet. Wenn ich dann aber beispielsweise im Mai 2026 meine Stelle verlasse und verbeamtet werde, was geschieht mit meinem Kollegen, dessen Vertretungsstelle ja bis Ende 2026 läuft? Endet die Vertretung dann automatisch früher?

Auch diese Stelle (E11 - sobald Elternzeit zu besetzten ist)  wandert u.U. in den "Stellenpool", da es ja sicherlich noch mehr Elternzeit-Nehmer an der Uni gibt. Unis nähen da immer ziemlich auf Kante. Dafür gibt es ja dann eine A13-Stelle. Ich hoffe, Diu hast das schriftlich!

wasistdennhierlos

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Antw:Entfristung via Elternzeitvertretung
« Antwort #7 am: 17.07.2025 14:44 »
Zitat
Kommt auf die Vertragsgestaltung an...
Ah ok, also muss man reinschreiben, dass der Vertretungs-Vertrag auch früher als das Enddatum (zB. wenn die E11 frei wird) endet, das ist nicht automatisch gegeben.
Und wie ist es generell: Die Elternzeit kann ja bis zu 3 Jahre laufen, dann kann eine Elternzeitvertretung ja auch 3 Jahre lang laufen, falls keine frühere Endbedingung festgelegt ist, oder?

Auch diese Stelle (E11 - sobald Elternzeit zu besetzten ist)  wandert u.U. in den "Stellenpool", da es ja sicherlich noch mehr Elternzeit-Nehmer an der Uni gibt. Unis nähen da immer ziemlich auf Kante.

Wie meinst du das? Es wandert ja nicht die gesamte E11 in den Stellenpool, sondern erstmal nur 75% davon, wenn ich die Stelle verlasse?! Die 25% sind ja weiterhin besetzt.

MoinMoin

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Antw:Entfristung via Elternzeitvertretung
« Antwort #8 am: 17.07.2025 15:29 »
Zitat
Kommt auf die Vertragsgestaltung an...
Ah ok, also muss man reinschreiben, dass der Vertretungs-Vertrag auch früher als das Enddatum (zB. wenn die E11 frei wird) endet, das ist nicht automatisch gegeben.
Und wie ist es generell: Die Elternzeit kann ja bis zu 3 Jahre laufen, dann kann eine Elternzeitvertretung ja auch 3 Jahre lang laufen, falls keine frühere Endbedingung festgelegt ist, oder?
Man kann reinschreiben was sachgerecht ist.
1,2,3 Jahre oder bis zum Ende der Elternzeit des zu Vertretenden, bis zum Vertragsende des zu Vertretenden( also wenn es in die Beamten welt geht), alles ok und sachgerecht,   
aber nicht bis in China ein Sack Reis umfällt.
Zitat
Auch diese Stelle (E11 - sobald Elternzeit zu besetzten ist)  wandert u.U. in den "Stellenpool", da es ja sicherlich noch mehr Elternzeit-Nehmer an der Uni gibt. Unis nähen da immer ziemlich auf Kante.

Wie meinst du das? Es wandert ja nicht die gesamte E11 in den Stellenpool, sondern erstmal nur 75% davon, wenn ich die Stelle verlasse?! Die 25% sind ja weiterhin besetzt.
Es wandert alles dorthin wo der AG es hin haben will.
Wenn er die 25% unbesetzt lassen will, weil er das Geld woanders braucht, dann kann er das machen.
Wenn er die ganze Stelle unbesetzt lässt auch.

Faunus

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Antw:Entfristung via Elternzeitvertretung
« Antwort #9 am: 17.07.2025 15:55 »
Zitat
Kommt auf die Vertragsgestaltung an...
Ah ok, also muss man reinschreiben, dass der Vertretungs-Vertrag auch früher als das Enddatum (zB. wenn die E11 frei wird) endet, das ist nicht automatisch gegeben.
Und wie ist es generell: Die Elternzeit kann ja bis zu 3 Jahre laufen, dann kann eine Elternzeitvertretung ja auch 3 Jahre lang laufen, falls keine frühere Endbedingung festgelegt ist, oder?

Auch diese Stelle (E11 - sobald Elternzeit zu besetzten ist)  wandert u.U. in den "Stellenpool", da es ja sicherlich noch mehr Elternzeit-Nehmer an der Uni gibt. Unis nähen da immer ziemlich auf Kante.

Wie meinst du das? Es wandert ja nicht die gesamte E11 in den Stellenpool, sondern erstmal nur 75% davon, wenn ich die Stelle verlasse?! Die 25% sind ja weiterhin besetzt.

Das war der Ausgangspunkt:

Faktor 3: Ich gehe ab Oktober in Elternzeit. Also noch bevor ich verbeamtet werde, wird meine E11 für mindestens 3 Monate frei und könnte mit einer Stellvertretung besetzt werden. Und wenn ich dann zurückkomme, möchte ich auch erstmal nur 75% zurückkommen, wodurch ja 25% übrig wären.

Für 3 Monate (Okt-Dez.) ist die Stelle frei => AG kann die 3 Monate einsetzten wie er will (=> Pool)
Ab Januar willst Du 75% (so hatte ich es verstanden) => 25% kann der AG vergeben oder einbehalten, wie ihm beliebt,
Aber: es ist doch die A13 ab Anfang 2026 im Gespräch also gleichzeitig mit der E11 zu 75%. Das verstehe ich schon nicht. Willst Du jetzt A13 zu 75% oder E11 zu 75%? Und wo sind dann 25 % frei bzw. 100%?

Manche Unis haben einen "Stellenpool" aus dem gerade solche Unwegbarkeiten wie Elternzeit, Eltern-X usw. abgedeckt werden. Da kommt jemand nach 3/6/10 Jahren aus einer Eltern-X und will wieder 75% arbeiten - die werden aus dem Stellen-Pool  z.B. mit  25% + 25 % + 25 % zusammengestückelt und die tatsächlichen 100 % werden u.U. weiterhin für 2 Jahre befristet vergeben. Da es viele gibt die Teilzeit arbeiten und lauter Restzeiten von Vollzeitstellen übrig bleiben wird halt immer mehr von der Personalabteilung geflickschsutert.

Nicht falsch verstehen. Ich finde es total nett, dass Du Dir Gedanken über Stellenbesetzungen machst, damit Dein Kollege bleiben kann. Aber die Stellenplanungder Uni ist eher nicht Bestandteil Deines Arbeitsvertrags.
 

MoinMoin

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Antw:Entfristung via Elternzeitvertretung
« Antwort #10 am: 17.07.2025 16:00 »
Ach ja: Ich glaube kaum das der AG jemanden, der in einem befristeten Projekt sitzt, wo die Laufzeit noch 12-15 Monate ist, ohne Not mit anderen Tätigkeiten betreuen wird. Denn das dürfte das Projekt mehr Gefährden, als die UniBibo, wenn dort jemand (partiell) weg ist.
Für die 3 Monate Elternzeit würde man da keinen "externen" rein nehmen.
Also gefühlt kannst du es knicken, das dein Kollege rein rutscht.
Nur wenn er die Top Besetzung ist, das Projekt wurscht und man dich gehen läßt, da würde man evtl. den Kollegen auf die Stelle setzen während du Elternzeit hast und dich hinterher auf die Projektstelle parken, damit das Geld nicht verfällt oder oder oder.....
 Ansonsten sehe ich es wie Faunus:
"Nicht falsch verstehen. Ich finde es total nett, dass Du Dir Gedanken über Stellenbesetzungen machst, damit Dein Kollege bleiben kann. Aber die Stellenplanungder Uni ist eher nicht Bestandteil Deines Arbeitsvertrags."

Faunus

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Antw:Entfristung via Elternzeitvertretung
« Antwort #11 am: 17.07.2025 16:12 »
Ach ja: Ich glaube kaum das der AG jemanden, der in einem befristeten Projekt sitzt, wo die Laufzeit noch 12-15 Monate ist, ohne Not mit anderen Tätigkeiten betreuen wird.

Ups, das hatte ich übersehen. Die Uni wird sich nicht selbst ein Bein stellen - weder projekttechnisch noch arbeitsrechtlich.

wasistdennhierlos

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Antw:Entfristung via Elternzeitvertretung
« Antwort #12 am: 17.07.2025 18:08 »
Zitat
Wenn er die 25% unbesetzt lassen will, weil er das Geld woanders braucht, dann kann er das machen.
Stellen lassen sich (meines Wissens nach) bei uns eigentlich nicht in Geld umwandeln oder umgekehrt. Also entweder die Stelle ist frei, oder jemand besetzt sie. Am Budget der Einrichtung ändert sich nichts. Das wäre ja großartig, wenn es möglich wäre, wie in der freien Wirtschaft aus Gewinnen Menschen zu bezahlen. Dann wäre dieser Verschiebebahnhof mit den Stellen nicht immer so kompliziert.

Zitat
Aber: es ist doch die A13 ab Anfang 2026 im Gespräch also gleichzeitig mit der E11 zu 75%. Das verstehe ich schon nicht. Willst Du jetzt A13 zu 75% oder E11 zu 75%? Und wo sind dann 25 % frei bzw. 100%?
Die A13 ist nicht direkt zu Beginn des Jahres, sondern braucht vermutlich etwas länger, deshalb gibt es eine Übergangsphase.

Zitat
Ach ja: Ich glaube kaum das der AG jemanden, der in einem befristeten Projekt sitzt, wo die Laufzeit noch 12-15 Monate ist, ohne Not mit anderen Tätigkeiten betreuen wird
Da hätte ich präziser sein sollen. Das Projekt gehört nicht zu meinem AG, sondern woanders in die Uni, trotzdem habe ich viel mit besagtem Kollegen zusammengearbeitet. Die Umstände in dem Projekt sind aber für meinen Kollegen inzwischen so untragbar, dass infrage steht, ob er das Projekt überhaupt noch fertig machen wird.

Ich hätte gerne eine Möglichkeit gehabt, wie mein Kollege weiter beschäftigt werden kann, und da unser SGL sich nicht bei meinem AG dafür einsetzt, die Stelle zu halten, war ich natürlich frustriert, da ich auch das Gefühl habe, dass mein Kollege keinen Hebel besitzt, um irgendetwas zu erwirken. Aber ihr habt natürlich auch recht...am Ende des Tages ist es nicht meine Aufgabe, dieses Problem zu lösen.
Vielen Dank trotzdem für eure ausführlichen Antworten, jetzt sehe ich zumindest einige Rahmenbedingungen klarer, die bei uns nicht ansatzweise so transparent kommuniziert werden, wie ihr das hier tut. Danke dafür!

MoinMoin

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Antw:Entfristung via Elternzeitvertretung
« Antwort #13 am: 17.07.2025 20:37 »
Zitat
Wenn er die 25% unbesetzt lassen will, weil er das Geld woanders braucht, dann kann er das machen.
Stellen lassen sich (meines Wissens nach) bei uns eigentlich nicht in Geld umwandeln oder umgekehrt. Also entweder die Stelle ist frei, oder jemand besetzt sie. Am Budget der Einrichtung ändert sich nichts. Das wäre ja großartig, wenn es möglich wäre, wie in der freien Wirtschaft aus Gewinnen Menschen zu bezahlen. Dann wäre dieser Verschiebebahnhof mit den Stellen nicht immer so kompliziert.
Du hast erkannt, dass es ein Budget gibt.
Über die Gesamte Uni!
Also wenn irgendwo Geld für Personal benötigt wird, dann holt man es sich woanders her, wo gerade Geld für Personal frei wird.
Sprich : Wenn für dich 3 Monate EG11 Geld frei wird, dann kann man damit woanders ein Defizit löschen.

Also ich noch Projektmanagment an der Uni oder freien Forschungsinstituten gemacht habe, da ging das die ganze Zeit so, dass Menschen, die faktisches nichts mit dem Projekt zu tun hatten, auf der Payroll des Projektes liefen.
Hauptsache, jemand wird aus dem Pott bezahlt und das Geld wird abgerechnet.
Und natürlich Hauptsache die Meilensteine / Abschlüsse passen, dass da die Projekte positiv abgeschlossen werden.

Mal hat eine Person für 3 Projektstellen den Scheiß gewuppt und woaders musste 2 für die eine bezahlte Stelle ackern oder ein Dritter musste "unbezahlte (also über fremde Projekte querfinanzierte)" Vorlaufforschung machen.

Ganz so wie ich es auch in der freien Wirtschaft erleb(t)e

Zitat
Da hätte ich präziser sein sollen. Das Projekt gehört nicht zu meinem AG, sondern woanders in die Uni, trotzdem habe ich viel mit besagtem Kollegen zusammengearbeitet. Die Umstände in dem Projekt sind aber für meinen Kollegen inzwischen so untragbar, dass infrage steht, ob er das Projekt überhaupt noch fertig machen wird.
Es steht ihm frei zu kündigen.
Zitat
Ich hätte gerne eine Möglichkeit gehabt, wie mein Kollege weiter beschäftigt werden kann, und da unser SGL sich nicht bei meinem AG dafür einsetzt, die Stelle zu halten, war ich natürlich frustriert,
Kann ich verstehen, wenn der SGL der Meinung ist, dass deine Tätigkeiten wumpe sind.

Zitat
da ich auch das Gefühl habe, dass mein Kollege keinen Hebel besitzt, um irgendetwas zu erwirken. Aber ihr habt natürlich auch recht...am Ende des Tages ist es nicht meine Aufgabe, dieses Problem zu lösen.
Eben der SGL muss seinen Laden am laufen halten.
Zitat
Vielen Dank trotzdem für eure ausführlichen Antworten, jetzt sehe ich zumindest einige Rahmenbedingungen klarer, die bei uns nicht ansatzweise so transparent kommuniziert werden, wie ihr das hier tut. Danke dafür!
Gerne.