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Stufenzuordnung nachträglich ändern?

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Pinky2024:
Hallo zusammen,

ich bin seit letztem Jahr im öffentlichen Dienst und mir wurde meine Berufserfahrung (> 15 Jahre) nicht anerkannt, obwohl sogar mit Zeugnissen belegt wurde, dass ich bei anderen Arbeitgebern (in der freien Wirtschaft) ähnliche Tätigkeiten hatte. Sie wollten mich in Stufe 1 einstellen, das hab ich abgelehnt, somit wurde mir Stufe 3 vorweggewährt. Zu dem Zeitpunkt wusste ich leider noch nicht was das mit der Vorweggewährung bedeutet und wie das alles allgemein mit den Gruppen und Stufen im öffentlichen Dienst läuft.

Welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch um da was zu machen? Ich versuche mir nun erstmal von der Verwaltung erklären zu lassen, warum mir meine Berufserfahrung nicht anerkannt wurde. Die Frage ist aber auch, kann man denn jetzt im Nachhinein überhaupt noch was machen (notfalls mit Hilfe eines Anwalts)?

Organisator:

--- Zitat von: Pinky2024 am 01.07.2025 10:47 ---Die Frage ist aber auch, kann man denn jetzt im Nachhinein überhaupt noch was machen (notfalls mit Hilfe eines Anwalts)?

--- End quote ---

Nein. Förderliche Zeiten können nur berücksichtigt werden, wenn ein Personalbedarf besteht. Da dieser bereits durch dich gedeckt ist, gibt es keine tariflichen Möglichkeiten.

Übertariflich geht immer, darauf dürften sich die meisten AG jedoch nicht einlassen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Pinky2024 am 01.07.2025 10:47 ---Welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch um da was zu machen? Ich versuche mir nun erstmal von der Verwaltung erklären zu lassen, warum mir meine Berufserfahrung nicht anerkannt wurde. Die Frage ist aber auch, kann man denn jetzt im Nachhinein überhaupt noch was machen (notfalls mit Hilfe eines Anwalts)?

--- End quote ---
Es wurden bei dir entweder einschlägige Berufserfahrung anerkannt, darauf hat man ein Anrecht und da geht es bis Stufe 3. Wobei es zu bezweifeln ist, dass deine Berufserfahrung einschlägig war.
Als Alternative kann der AG bei Einstellung und zur Deckung des Personalbedarfs förderliche Tätigkeiten anerkennen, da hätte man dir auch die 15 Jahre anerkennen und dir die Stufe 6 geben können.
Voraussetzung: Du bist der einzige ernstzunehmende Bewerber, der nur für diese Geld kommen würde, evtl. hätten sie dir auch die Stufe 4,5,6 gegeben, wenn du es stärker gefordert hättest. Aber sie müssen nicht.

Jetzt bleibt dir nur noch eine Zulage nach §16.5 einzufordern, da kann man dir das Entgelt von bis zu 2 Stufen mehr als Zulage bezahlen, falls sie nicht bei der Einstellung genau dieses Mittel gewählt haben.

FearOfTheDuck:
Der Drops ist gelutscht. Sofern tatsächlich einschlägige BE vorlag, hat der AG sie anerkannt, soweit er musste. Sofern keine einschlägige BE vorlag, ist er dir bereits ein Stück weit entgegengekommen. Daran ändern wird er nichts mehr.

Außer §16.5 oder außertariflich sehe ich hier auch keine Möglichkeiten.

MoinMoin:

--- Zitat von: alexanderjames am 01.07.2025 14:16 ---
--- Zitat von: Pinky2024 am 01.07.2025 10:47 ---Hallo zusammen,

ich bin seit letztem Jahr im öffentlichen Dienst und mir wurde meine Berufserfahrung (> 15 Jahre) nicht anerkannt, obwohl sogar mit Zeugnissen belegt wurde, dass ich bei anderen Arbeitgebern (in der freien Wirtschaft) ähnliche Tätigkeiten hatte. Sie wollten mich in Stufe 1 einstellen, das hab ich abgelehnt, somit wurde mir Stufe 3 vorweggewährt. Zu dem Zeitpunkt wusste ich leider noch nicht was das mit der Vorweggewährung bedeutet und wie das alles allgemein mit den Gruppen und Stufen im öffentlichen Dienst läuft.

Welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch um da was zu machen? Ich versuche mir nun erstmal von der Verwaltung erklären zu lassen, warum mir meine Berufserfahrung nicht anerkannt wurde. Die Frage ist aber auch, kann man denn jetzt im Nachhinein überhaupt noch was machen (notfalls mit Hilfe eines Anwalts)?

--- End quote ---
Ja, du kannst auch nachträglich noch eine Anerkennung deiner Berufserfahrung beantragen. Lass dir schriftlich begründen, warum die Anerkennung abgelehnt wurde. Prüfe dann, ob die Ablehnung rechtlich haltbar ist. Falls nötig, kannst du Widerspruch einlegen oder mit Unterstützung eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht vorgehen.

--- End quote ---
Im wurde die Stufe 3 anerkannt, mehr ist tariflich nicht einklagbar, außer bei sehr extremen Sondernfällen.

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