Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stufenzuordnung nachträglich ändern?

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Pinky2024:
@MoinMoin, nein mir wurde nicht Stufe 3 anerkannt, mir wurde "zur Deckung des Personalbedarfs" die Stufe 3 vorweggewährt. Sie hätten mich in Stufe 1 gesteckt.
Wieso bist du der Meinung, dass ich keine einschlägige Berufserfahrung besitze, wenn ich bereits bei anderen Arbeitgebern teils gleiche Aufgaben gemacht habe?
Eine Zulage habe ich bisher leider nicht.

Rowhin:

--- Zitat von: Pinky2024 am 01.07.2025 14:44 ---@MoinMoin, nein mir wurde nicht Stufe 3 anerkannt, mir wurde "zur Deckung des Personalbedarfs" die Stufe 3 vorweggewährt. Sie hätten mich in Stufe 1 gesteckt.
[...]
Eine Zulage habe ich bisher leider nicht.

--- End quote ---

Wahrscheinlich doch, denn das was du da beschreibst, ist exakt die Zulage nach TV 16(5):


--- Zitat ---(5) Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.
--- End quote ---

FearOfTheDuck:
"Teils gleiche Aufgaben" sind nicht "nahezu gleiche Tätigkeit". Du könntest deine jetzige und vorherige Arbeit hier kurz beschreiben, dann könnte das Forum hierzu eine Einschätzung geben.

@alexanderjames: Was sollten ein Widerspruch und ein Anwalt für Verwaltungsrecht bewirken?

MoinMoin:

--- Zitat von: Pinky2024 am 01.07.2025 14:44 ---@MoinMoin, nein mir wurde nicht Stufe 3 anerkannt, mir wurde "zur Deckung des Personalbedarfs" die Stufe 3 vorweggewährt.
--- End quote ---
eine vorweg Gewährung gibt es nicht zur Stufe 3!!
Das ist tarifliches WirrWarr, was du da schreibst. Und du sollest dich in der Tat mal damit konkret auseinandersetzen, was in deinem AV und dem TV steht und auf welcher Basis dir das Entgelt der Stufe 3 gezahlt wird.
Entweder:
Bist du noch in der Stufe 1 und bekommst eine Zulage zur Stufe 3 auf Basis von §16.5.
Oder es wurde dir auf Basis 16.2 förderliche Zeiten anerkannt und man gab dir die Stufe 3 (obwohl auch Stufe 6 mit der gleichen Begründung möglich gewesen wäre),
da ist beides male nichts großzügig vorweggewährt!!

--- Zitat ---Sie hätten mich in Stufe 1 gesteckt.
--- End quote ---
Wenn man keine einschlägige Berufserfahrung hat, dann hat man nur Anspruch auf Stufe 1, da wird man nicht gesteckt.

--- Zitat ---Wieso bist du der Meinung, dass ich keine einschlägige Berufserfahrung besitze, wenn ich bereits bei anderen Arbeitgebern teils gleiche Aufgaben gemacht habe?

--- End quote ---
Einschlägige Berufserfahrung bedeutet, dass man nach sehr kurzer Einweisungszeit (~1 Woche ist da schon viel) ohne weitere Einarbeitung seinen Job machen kann.
Wenn du das gehabt hast, dann hättest du dir die Stufe 3 einklagen können und sie hätte dich nicht in die Stufe 1 stecken können.
Aber offensichtlich sind sie da andere Meinung gewesen.
Wenn du in der PW Elektriker warst und im öD wieder, dann dürfte da eine eB sein.
Wenn du in der PW in der Verwaltung warst und im öD wieder, dann wohl kaum.


--- Zitat ---Eine Zulage habe ich bisher leider nicht.

--- End quote ---
Dann fordere sie mit dem Hinweis, dass du ansonsten einen anderen AG suchen musst, dann können sie dir diese Zulage von +2 Stufen zur Bindung von Qualifizierten Personal gewähren.

Pinky2024:
@MoinMoin: Komisch, auf meinem Lohnzettel steht jedoch "Vorweggewährung §16 TVL" und entspricht dann Stufe 3. Bei Bezüge stand immer Stufe 1, seit kurzem steht da 2. Zählt das dann also als Zulage? Trotzdem ist hier die Rede von "Vorweggewährung".
In meiner Personalakte steht, dass §16 Abs. 5 des TV-L angewendet wird.

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