Guten Tag zusammen,
ich schaue zur Zeit als recht junger Beamter nach einer Rechtsschutzversicherung für mich.
Hierbei habe ich ggü. den jew. Maklern geschildert, dass ich für die Jahre 2023 und 2024 Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung eingelegt habe. Wichtig war für mich, ob in einem möglichen (bzw. wahrscheinlichen) Falle der Ablehnung meiner Widersprüche eine daraufhin von mir erhobene Klage von der Versicherung auch abgedeckt ist.
Argumentativ habe ich darauf verwiesen, dass bisher keine gerichtliche Auseinandersetzung vorliegt, sondern lediglich das Vor-/Widerspruchsverfahren läuft.
Eine Versicherung teilte mir mit, dass eine mögliche Klage nicht abgedeckt wird ("Der Rechtsschutzfall ist durch den Widerspruch bereits eingetreten"). Eine andere Versicherung wollte sich nicht festlegen (Eine Schadenfallprüfung ist erst bei bereits bestehendem Vertrag möglich").
Haltet ihr es für utopisch, dass die möglichen späteren Klagen bei mir abgedeckt werden? Hättet ihr noch weitere Ideen wie ich argumentativ vorgehen könnte?