Autor Thema: Frage zu betrieblicher Altersvorsorge öffentlicher Dienst Hamburg  (Read 1427 times)

fünfuhrtee

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Moin,
meine Schwester hat im öffentlichen Dienst in Hamburg angefangen. Nach meiner Meinung / Recherche sollte es in Hamburg eine betriebliche Altersvorsorge wie z.B. die VBL geben. Allerdings wird bei ihr nichts abgezogen und ihre P-Stelle meint, das stimmt so. Allerdings meint ihre P-Stelle das zu recht vielen Dingen, die sonst nicht zu stimmen scheinen...
Gibt es im öffentlichen Dienst in Hamburg tatsächlich keine betriebliche Altersvorsorge?
Danke für eure Antworten & gruß
 

blondie

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 243
Natürlich gibt es die auch in Hamburg, da die VBL eine Pflichtversicherung ist.
Oder reden wir von einer Beamtin?

Wabi Sabi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 187
Hamburg (und Saarland) sind nicht in der VBL. Hier gelten eigene Regelungen wie das HmbZVG. Lässt sich alles in Sekundenschnelle „ergooglen“.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!


Wabi Sabi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 187
Nebenbei bemerkt: es ist schon interessant, was die neue KI-Funktion bei google auswirft, wenn man den folgenden Fragesatz in google eingibt:

"Gibt es im öffentlichen Dienst in Hamburg tatsächlich keine betriebliche Altersvorsorge?"

Ergebnis:

"Nein, das stimmt nicht. Im öffentlichen Dienst in Hamburg gibt es eine betriebliche Altersvorsorge, genauer gesagt eine Zusatzversorgung, die durch das Hamburgische Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) geregelt ist. Diese Zusatzversorgung ist eine Leistung zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung und wird im Versorgungsfall gewährt, sofern eine mindestens dreijährige Beschäftigung vorliegt.

Erläuterung:

Die betriebliche Altersvorsorge im öffentlichen Dienst in Hamburg ist nicht über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder eine andere Pensionskasse des öffentlichen Dienstes organisiert, sondern wird durch das Hamburgische Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) geregelt.

Diese Zusatzversorgung wird grundsätzlich arbeitgeberfinanziert und bietet im Versorgungsfall ein Ruhegeld.
Die Hamburger Zusatzversorgung unterscheidet sich in einigen Punkten von den Zusatzversorgungsregelungen anderer Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes.

Ein Arbeitgeberwechsel zwischen der FHH und anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes führt dazu, dass eine Übertragung von Versorgungsanwartschaften nicht möglich ist.

Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg sind im Rahmen der Zusatzversorgung pflichtversichert, sofern sie das 17. Lebensjahr vollendet haben und bis zum Renteneintritt beschäftigt sind."



Oder alternativ Internetseite duck.ai aufrufen. Dann erscheint das:

"Im öffentlichen Dienst in Hamburg gibt es tatsächlich eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die als Zusatzversorgung bezeichnet wird. Diese Zusatzversorgung ist eine Art Betriebsrente, die den Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zusteht, wenn sie mindestens fünf Jahre durchgehend beschäftigt sind.

Details zur Zusatzversorgung:

Rechtsgrundlagen: Die Zusatzversorgung basiert auf dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) und dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

Beitragszahlungen: Die Beschäftigten zahlen einen Beitrag zu dieser Zusatzversorgung, der seit 2017 bei 1,65 % des steuerpflichtigen Bruttoentgelts liegt.

Leistungen: Im Versorgungsfall erhalten die Beschäftigten ein Ruhegeld, das zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt wird. Auch Hinterbliebene haben Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung.

Fazit:

Obwohl es im öffentlichen Dienst in Hamburg keine klassische betriebliche Altersvorsorge im Sinne von privatwirtschaftlichen Modellen gibt, wird durch die Zusatzversorgung eine Altersvorsorge bereitgestellt, die den Beschäftigten zugutekommt."



Schöne neue Welt!  :)


Versöhnlich sollte dann aber die folgende Antwort bei duck.ai stimmen:

"Nenn mir die Internetadresse des besten Internetforums für Fragen des öffentlichen Dienstes"

"Ein empfehlenswertes Internetforum für Fragen des öffentlichen Dienstes in Deutschland ist das Forum Öffentlicher Dienst. Hier können Nutzer Fragen stellen, sich austauschen und Informationen zu verschiedenen Themen rund um den öffentlichen Dienst finden.

Die Internetadresse lautet: forum.oeffentlicher-dienst.info."


 ;)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,087
Gibt es Besonderheiten bei der Beschäftigung der Schwester? Zum Beispiel Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, Alter unter 17, Tätigkeit als Werkstudentin oder ähnliches?

fünfuhrtee

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Vielen Dank für euren Input - das hilft weiter!

Tatsächlich hatte ich auch das HmbZVG gefunden. Allerdings werden bei meiner Schwester seit Jahren keine Zusatzbeiträge eingezogen und die Arbeitgeberanteile sind auch nicht in der Abrechnung vermerkt.
Die P-Stelle sagte, das stimmt so und da freue ich mich natürlich über weiteren Input.

Bei der Beschäftigung gibt es keine Besonderheiten. Angestellt bei einer Behörde nach einer E irgendwas eingruppiert…

Danke & Gruß


Warnstreik

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 585
Vielen Dank für euren Input - das hilft weiter!

Tatsächlich hatte ich auch das HmbZVG gefunden. Allerdings werden bei meiner Schwester seit Jahren keine Zusatzbeiträge eingezogen und die Arbeitgeberanteile sind auch nicht in der Abrechnung vermerkt.
Die P-Stelle sagte, das stimmt so und da freue ich mich natürlich über weiteren Input.

Bei der Beschäftigung gibt es keine Besonderheiten. Angestellt bei einer Behörde nach einer E irgendwas eingruppiert…

Danke & Gruß

Deine Schwester kann/sollte sich hier direkt ans ZPD wenden, wenn ihr die Auskünfte ihrer Personaler komisch erscheinen.

Anonsten ist die ZV FHH verkürzt recht einfach zu erklären: Du zahlst 1,65% jeden Monat und bekommst dann im Leistungsfall 0,5% deines letzten Monatsgehaltes pro Dienstjahr als Ruhegeld.

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,087
Bei wem genau ist sie denn angestellt? Es fallen nicht alle Arbeitgeber des ÖD in Hamburg unter den Tarifvertrag ...