Nebenbei bemerkt: es ist schon interessant, was die neue KI-Funktion bei google auswirft, wenn man den folgenden Fragesatz in google eingibt:
"Gibt es im öffentlichen Dienst in Hamburg tatsächlich keine betriebliche Altersvorsorge?"
Ergebnis:
"
Nein, das stimmt nicht. Im öffentlichen Dienst in Hamburg gibt es eine betriebliche Altersvorsorge, genauer gesagt eine Zusatzversorgung, die durch das Hamburgische Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) geregelt ist. Diese Zusatzversorgung ist eine Leistung zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung und wird im Versorgungsfall gewährt, sofern eine mindestens dreijährige Beschäftigung vorliegt.
Erläuterung:
Die betriebliche Altersvorsorge im öffentlichen Dienst in Hamburg ist nicht über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder eine andere Pensionskasse des öffentlichen Dienstes organisiert, sondern wird durch das Hamburgische Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) geregelt.
Diese Zusatzversorgung wird grundsätzlich arbeitgeberfinanziert und bietet im Versorgungsfall ein Ruhegeld.
Die Hamburger Zusatzversorgung unterscheidet sich in einigen Punkten von den Zusatzversorgungsregelungen anderer Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes.
Ein Arbeitgeberwechsel zwischen der FHH und anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes führt dazu, dass eine Übertragung von Versorgungsanwartschaften nicht möglich ist.
Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg sind im Rahmen der Zusatzversorgung pflichtversichert, sofern sie das 17. Lebensjahr vollendet haben und bis zum Renteneintritt beschäftigt sind."Oder alternativ Internetseite duck.ai aufrufen. Dann erscheint das:
"Im öffentlichen Dienst in Hamburg gibt es tatsächlich eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die als Zusatzversorgung bezeichnet wird. Diese Zusatzversorgung ist eine Art Betriebsrente, die den Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zusteht, wenn sie mindestens fünf Jahre durchgehend beschäftigt sind.
Details zur Zusatzversorgung:
Rechtsgrundlagen: Die Zusatzversorgung basiert auf dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) und dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG).
Beitragszahlungen: Die Beschäftigten zahlen einen Beitrag zu dieser Zusatzversorgung, der seit 2017 bei 1,65 % des steuerpflichtigen Bruttoentgelts liegt.
Leistungen: Im Versorgungsfall erhalten die Beschäftigten ein Ruhegeld, das zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt wird. Auch Hinterbliebene haben Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung.
Fazit:
Obwohl es im öffentlichen Dienst in Hamburg keine klassische betriebliche Altersvorsorge im Sinne von privatwirtschaftlichen Modellen gibt, wird durch die Zusatzversorgung eine Altersvorsorge bereitgestellt, die den Beschäftigten zugutekommt."Schöne neue Welt!

Versöhnlich sollte dann aber die folgende Antwort bei duck.ai stimmen:
"Nenn mir die Internetadresse des besten Internetforums für Fragen des öffentlichen Dienstes"
"Ein empfehlenswertes Internetforum für Fragen des öffentlichen Dienstes in Deutschland ist das Forum Öffentlicher Dienst. Hier können Nutzer Fragen stellen, sich austauschen und Informationen zu verschiedenen Themen rund um den öffentlichen Dienst finden.
Die Internetadresse lautet: forum.oeffentlicher-dienst.info." 