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Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"

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Rowhin:
Dann ist da etwas... Seltsam. Denn wie UNameIT schon sagt, bist du im TV-L normalerweise nach Tätigkeit eingruppiert, nicht nach persönlicher Qualifikation. Das heißt, wenn sich deine Tätigkeit nicht ändert, ändert sich in fast allen Fällen auch deine Eingruppierung nicht. Das würde wiederum heißen du warst bis jetzt falsch eingruppiert oder wirst jetzt falsch eingruppiert.

Es gibt zwar die Möglichkeit, dass du bei fehlender persönlicher Eignung niedriger eingruppiert wirst, aber nur eine EG, nicht zwei wie jetzt bei dir oder drei vorher.

MoinMoin:
Man bekommt auch im TV-L bei fehlender Voraussetzung in der Person eine EG weniger.
Wenn also EG10 Ing Tätigkeiten vorliegen und man kein sB oder Ing ist, dann klingt das doch alles sehr plausibel.

Entgeltgruppe 10
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Also wird Link82 nun als sB angesehen und wird von der 9b S3 auf 10S2 höhergruppiert und kann mit Zulage 10 S4 die nächsten 2 Jahre und dann S5 ausgezahlt bekommen, soweit alles tariflich fein und korrekt.

Oder er bekommt höherwertige Tätigkeiten, dann geht es in die 11 S2 oder 12 S2 (letzteres nur wenn mit langjähriger praktischer Erfahrung) vorliegt.

Der Rest muss außertariflich gelöst werden oder ein AG Wechsel ist notwendig.

Rowhin:

--- Zitat von: MoinMoin am 03.07.2025 19:27 ---Man bekommt auch im TV-L bei fehlender Voraussetzung in der Person eine EG weniger.
Wenn also EG10 Ing Tätigkeiten vorliegen und man kein sB oder Ing ist, dann klingt das doch alles sehr plausibel.

--- End quote ---

Bis dahin absolut. Was mich wundert, ist die Kombination aus den Aussagen "Stelle bis E12" und "Tätigkeit bleibt gleich". Oder habe ich das so zu verstehen, dass die höherwertigen Tätigkeiten schlicht nicht ausgeführt werden, wenn niemand höher qualifiziertes auf der Stelle sitzt?

... Oder ist es einfach zu warm, und ich kann nicht mehr klar denken? 🤔

MoinMoin:
Stelle bis EG12 heißt doch nur, dass der AG Tätigkeiten bis zur 12 sieht die er auf der Stelle verteilen könnte.
Wenn er jemanden hat, dem er diese Tätigkeiten auch zutraut und übertragen will.

Tätigkeit bleibt gleich  bedeutet in diesem Fall, dass der AG den Status der Person anders einschätzt.
mal hat er nicht die Voraussetzung in der Person und ist nicht als sB anzusehen und dann hat erlangt die Person irgendwann den Status sB oder die Voraussetzung und es folgt die HG.

In diesem Fall wurden mutmaßlich EG10er Aufgaben übertragen (obwohl auch 11 oder 12 übertragbar gewesen wären, die offensichtlich jetzt keiner oder jemand anderes macht)
Aber wegen nicht sB und fehlenden Ausbildung ist man dann eine EG niedriger eingruppiert.
Dann wird man sB und kommt dann in die 10

link82:
Moin,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe vorher schon die Tätigkeiten ausgeführt die meine Kollegen auch ausführen, die die E12 erhalten.
Da sind studierte und Techniker mit der Qualifikation dabei. Deshalb hatte ich die Quali gemacht.

Dann muss ich wohl nochmal aktiv werden.

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