Naja, solange der DH dir nicht erzählt auf Basis welcher Rechtsverordnung er dir nur 20 gewähren will, brauchst du doch nicht anders zu argumentieren.
Hat er denn jetzt schon den Antrag abgelehnt oder hat er einfach nur gebellt?
§9 besagt Beendigung des Dienstverhältnisses, du beendest während der Abordnung nicht das Dienstverhältnis, also ist es doch sehr konkret geregelt.
Die Zuständigkeit der Bearbeitung des Antrages liegt natürlich ab 1.9 bei neuen DH und vorher beim alten.
Und BUrlG hat mit dir nüscht zu tun.