Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist und Beschäftigungszeit
Wabi Sabi:
So wohl auch, wenngleich in etwas anderem Zusammenhang das BAG
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-137-17/
Rn. 17
Danach hatte die seit dem 1. Januar 2015 bei der Beklagten als derselben Arbeitgeberin iSd. § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD beschäftigte Klägerin im Zeitpunkt des Kündigungszugangs am 26. Mai 2015 die nach § 34 Abs. 2 Satz 1 TVöD erforderliche Beschäftigungsdauer von mehr als 15 Jahren noch nicht erreicht
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