Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Freistellung oder Teilzeit für Vertretungsprofessur?

<< < (2/3) > >>

MTSVWissenschaftlerin:
@Clarion: Hast Du denn Wissen zu dem Thema?

clarion:
Hallo,

Du befindest dich aktuell in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis. Eine Veränderung bedarf einer gegenseitigen Übereinkunft. Das bedeutet, dass Du mit deinem bisherigen Institut/Vorgesetzten und der Personalabteilung ins Gespräch gehen musst, ob man dein aktuelles Arbeitsverhältnis für ein Jahr ruhen lässt.

MTSVWissenschaftlerin:
Danke @Clarion! Mein Chef würde zustimmen - er weiß aber auch nichts über die formell-rechtliche Seite. Falls es von Dir oder jemand anders noch Do's and Dont's mir mitzugeben gibt, bevor ich mit der Personalabteilung spreche, sehr gerne!!! Ich glaube es gibt einen Paragraphen auf den man sich bei einer Freistellung im TVÖD beziehen kann oder muss?

Wabi Sabi:
§ 28 TVöD? Aber nur Kannregelung. Ansonsten kann einzelvertraglich zwischen den Vertragsparteien so ziemlich alles vereinbart werden.

Organisator:

--- Zitat von: MTSVWissenschaftlerin am 09.07.2025 15:57 ---Hallo in die Runde!
Ich bin neu hier und hoffe, dass ist das passende Forum: Ich bin TVÖD-13 unbefristet an einer Berliner Hochschule im Wissenschaftsmanagment beschäftigt. Nun wurde mir heute eine 1-jährige Vertretungsprofessur an einer anderen Berliner Hochschule angeboten. Welche Möglichkeiten hätte ich wohl, das zu machen ohne meinen aktuellen Job aufgeben zu müssen?

--- End quote ---

Mit deinem Arbeitgeber sprechen, ob er das machen möchte. Konkret kann dir dazu nur der Personalbereich eine verlässliche Information geben, ob dein Arbeitgeber gewillt ist, dir entgegen zu kommen.

Dein Chef, Personalrat, Gleib, Forum oder werauchimmer wird dir da nicht weiterhelfen können.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version