Autor Thema: Anzuwendender Zusatzbeitragssatz bei Nachzahlung Tariferhöhung  (Read 1979 times)

Äquivalenzprinzip

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Guten Abend in die Runde,
meine arme Krankenkasse braucht mehr Geld. Sie hat mir nun mitgeteilt, dass ich sie dabei unterstützen darf, indem sie ab dem 01.07.25 den Zusatzbeitrag von 3,1% auf bescheidene 4,35% erhöht (Im Vorjahr reichten noch 1,99%, aber wer wird da schon kleinlich sein...).
Wenn wir nun irgendwann im September/Oktober die Tarifnachzahlung bekommen, wird dann bei der Berechnung für die Monate April-Juni noch der alte Zusatzbeitragssatz herangezogen oder der neue Satz, da die Zahlung nach dem 01.07 erfolgt?

Vielen Dank im Voraus.

Britta2

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Du musst das trennen. Nachzahlung und fortlaufend.
Der Teilbetrag, der Dir lt TVÖD "ab 1.7.2025" ausbezahlt wird, wird ebenfalls für "Beitragsforderung ab 1.7.2025" verrechnet. Bis einschließlich 30.6. bleibt alles wie gehabt - egal, wann genau man Dir die Nachzahlung überweist.
Ich verstehe nicht, wieso Du das überhaupt fragst ... Tarif-VERTRAG,  SV-VERTRAG  = "Vertragsrecht"
Übrigens - bist Du mit der Forderung Deiner KK zur Beitragserhöhung nicht einverstanden - kannst Du problemlos den dort bestehenden VERTRAG kündigen und zu einer anderen KK wechseln - genau aus diesem Grund.

willibald

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Die "zeitanteilige Beitragserhebung" wirkt sich nur auf die Abrechnungen ab 01.07. aus. Der AG muss die rückwirkenden Nachzahlungen mit den zu diesem Zeitpunkt korrekten Beitragssätzen berechnen. Sicherlich auch kein Vergnügen für die entsprechenden Abteilungen.

Feivel

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Übrigens - bist Du mit der Forderung Deiner KK zur Beitragserhöhung nicht einverstanden - kannst Du problemlos den dort bestehenden VERTRAG kündigen und zu einer anderen KK wechseln - genau aus diesem Grund.

Und das ist heutzutage leichter denn je...

SamFisher

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Sicherlich auch kein Vergnügen für die entsprechenden Abteilungen.

Diese Rückrechnungen machen Personal-Systeme heutezutage komplett automatisch.

Äquivalenzprinzip

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Vielen Dank für Eure Antworten!

KlammeKassen

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Sicherlich auch kein Vergnügen für die entsprechenden Abteilungen.

Diese Rückrechnungen machen Personal-Systeme heutezutage komplett automatisch.

Ansonsten würde auch jeden Monat falsches Gehalt kommen  ;D... insbesondere im öffentlichen Dienst ist das mit den Hinzurechnungsbeträgen durch die ZVK ja schon etwas "komplizierter"