Ganz schön viel Meinung hier in den Beiträgen.
Die "kritisch zu hinterfragende Ausgleichsabgabe" finanziert im Übrigen die Maßnahmen, die eingeschränkte Menschen im Job halten. Damit diese ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, nicht dem System auf der Tasche liegen sondern weiter ins System einzahlen können.
Zum Ablauf der Gleichstellung: die Kriterien, nach denen die Agentur für Arbeit eine Gleichstellung bewilligt oder versagt sind mit etwas googeln zugänglich. Ist ein ungefähr 15-seitiges Dokument. Gründlich durcharbeiten, eigene Situation objektiv bewerten, eigene Schlüsse ziehen und entsprechende Handlungen ableiten.
In deinem Fall (ohne Job) musst Du glaubhaft belegen (idealerweise durch Aussage eines potentiellen Arbeitgebers) dass dieser Dich nur mit Gleichstellung einstellt. Das wäre dann beispielsweise der Fall, wenn die Gleichstellung den Zugang zu finanziellen Mitteln aus der "kritisch zu hinterfragenden Ausgleichsabgabe" ermöglicht, die (bauliche?) Maßnahmen ermöglichen, damit DU den Job machen kannst.
Allerdings ist das alles nur hübsche Theorie. Die Gleichstellung dauert Monate. Bei mir fast ein halbes Jahr. Mit zwei Rückfragen von der Agentur. Also einfach mit den Vergabekriterien der Agentur beschäftigen, gut argumentieren und einreichen. Es schadet ja nicht.
Fakt ist, dass die Gleichstellung Dir den Weg in mehr Vorstellungsgespräche öffnet. Einfach nur weil sie Dich dann einladen müssen um nicht Gefahr zu laufen nach AGG verklagt zu werden. Ich würde mir überlegen, ob ich deshalb eingeladen werden möchte oder wegen passender Qualifikation.
Im Übrigen ist die Aussage, dass Schwerbehinderte (und Gleichgestellte) während des ersten halben Jahres einfach so gekündigt werden können nicht 100% richtig. Die aktuelle Rechtssprechung ist da widersprüchlich. Es gibt durchaus Urteile, die auch da den Schwerbehinderten besonderen Schutz zusprechen und die Hürde für eine Kündigung sehr hoch hängen. Das ist auf Ebene des BAG aktuell in Schwebe.
Was für mich persönlich ein Grund mehr wäre, eine Gleichstellung im Bewerbungsprozess nicht zu erwähnen. Ich möchte nicht nur deshalb eingeladen werden. Und ich möchte nicht aus Angst vor Kündigungserschwernissen nicht eingestellt werden.
Allerdings weiß ich nicht, ob man das bei Einstellung im Personalerfassungsbogen wahrheitsgemäß angeben muss.