Hallo liebe Beamtenrechts-Experten,
ich bin seit 4 Jahren Kommunalbeamter auf einer A11 Stelle in NRW. Ich rechne damit, in naher Zukunft eine A13hD-Stelle bei einer anderen Kommune angeboten zu bekommen (MPA der Uni Kassel ist nebenberuflich erworben worden). Aus diesem Anlass habe ich mich nochmal in die LVO NRW eingelesen und gemerkt, dass es hier eine Veränderung durch das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz gab.
Insbesondere die §§ 26 I Nr. 2 i.V.m. 10 II S.1 LVO sind mir für meinen Sachverhalt "aufgestoßen".
§ 26 I Nr. 2 LVO verlangt als Voraussetzung "eine dreijährige Dienstzeit nach § 10 Absatz 2 Satz 1". § 10 II S. 1 LVO konkretisiert dies für meinen Fall "Dienstzeiten, die nach dieser Verordnung Voraussetzung für [...] den Aufstieg sind, rechnen [...] bei erfolgtem Aufstieg ab der Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahngruppe".
Frage 1: Sollte man mir die A13hD-Stelle geben, würde ich dann erst 3 Jahre und 10 Monate, nachdem ich die Stelle angetreten habe, in den hD befördert werden können? Das wäre natürlich gegenüber der vorherigen LVO, die nur eine Erprobungszeit von 10 Monaten vorgesehen hatte, sehr bitter.
Frage 2: Auch wenn ich nach den 3 Jahren und 10 Monaten aufgrund des Laufbahnwechsels die vorherigen Ämter nicht durchlaufen muss, müssen auch bei dieser Beförderung (A11 auf A13hD) die nötigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sein, richtig? Das bedeutet, ich würde MINDESTENS 3 Jahre und 10 Monate auf die A13hD warten + eventuell die Zeit bis es haushaltsmäßig passt. Sobald die 3 Jahre und 10 Monate vorbei sind (und ich mich erfolgreich erprobt habe), muss aber "nur" noch der Haushalt passen und ich muss (von A11 auf A13hD) befördert werden, korrekt?
Frage 3: Es ist ja leider nicht so einfach, aus dem gD in den hD zu "springen/aufzusteigen". Angenommen ich nehme die A13hD Tätigkeiten in der Zukunft wahr, bin aber aufgrund der Wartezeiten noch nicht in den hD befördert worden. Bin ich dann schon in den hD aufgestiegen und kann mich grundsätzlich auf andere hD-Stellen bewerben oder bin ich in der Stellensuche weiter nur auf bestimmte (Aufstiegs-)Stellen eingeschränkt, bis ich tatsächlich auf A13hD befördert wurde?
Bonusfrage: Empfinde ich es richtig, dass ich in meiner Position durch die neue LVO/das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz erheblich schlechter gestellt wurde, oder übersehe ich etwas?
Vielen lieben Dank für jede Antwort oder Input und viele Grüße