Autor Thema: ehemalige Privatinsolvenz im Mitarbeiterservice Bayern  (Read 881 times)

ohti

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Ich hatte vor kurzen zwecks Jobbike mit einigen von Personalrat gesprochen. Also ab ins Mitarbeiterportal und auf Jobbike.  Der Zugang wurde mir verwehrt, mit der Anzeige "Innerhalb ihres Leasingzeitraums ist ist eine Pfändung oder Abtretung eingereicht worden."

Jobbike kann ich somit nicht einsehen. Ein Leasing hatte ich noch nie. Eine Privatinsolvenz aber bis Feb. 2018. Die Schufa entfernte 2021 die Restschuldbefreiung. Von meinen Bezügen wird auch nichts einbehalten. Sehr komisch.
Wurde die ehemalige Insolvenz vom Arbeitgeber nicht in den Unterlagen entfernt und auf das Portal übertragen?

Ein Personalrat sprach von Art. 37 BayDSG, denn warum sollte der Arbeitgeber da Dauerhaft speichern dürfen?

Ich habe jetzt die GmbH und den Datenschutzbeauftragten gebeten, nach Art. 15 DSGVO Auskunft zu geben.

FearOfTheDuck

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Antw:ehemalige Privatinsolvenz im Mitarbeiterservice Bayern
« Antwort #1 am: 13.07.2025 20:11 »
Wer hier im Forum sollte dazu was wissen?

Hart

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Antw:ehemalige Privatinsolvenz im Mitarbeiterservice Bayern
« Antwort #2 am: 14.07.2025 08:04 »
Hallo ohti,

selbstverständlich dürfte dein Arbeitgeber diese Informationen nicht an den Anbieter weiterleiten.
Deine ehemalige PI sollte keine Auswirkungen haben.
Hier würde ich konkret meinen Arbeitgeber schriftlich per Fristsetzung (7 Tage Zeit zum Antworten reicht) fragen wer wann wo eine Pfändung eingereicht hat, das könne ja auch nur eine sein die jetzt für die Zukunft aktiv wäre.





ohti

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Antw:ehemalige Privatinsolvenz im Mitarbeiterservice Bayern
« Antwort #3 am: 15.07.2025 12:45 »
Ich habe mal meine alte Schreiben an die LFF durchgesehen. Ich hatte da bereits mal ein Problem. Die Schufa nahm die Restschuldbefreiung raus. Der Arbeitgeber führte sie damals weiter. Ich habe nun den ehemaligen Insolvenzverwalter informiert. Dieser hatte den Arbeitgeber über das Ende 2018 informiert. Die LFF scheint wohl geschlampt zu haben. Die Zuständige GmbH welche die Räder verkauft hat mir mitgeteilt, dass sich nicht aktives hätte (gibt es etwas inaktives?). Ich war dort nie Leasingnehmer. Der Anfrage nach Auskunft nach Art. 15 DSGVO will man da nicht nachkommen. Den Datenschutzbeauftragten der LFF habe ich angeschrieben. Antwort gab es bisher nicht. Auch änderte sich nichts. Vermutlich benötigt es einen Anwalt.
Vermutlich setzt hier schon Art. 37 BayDSG ein. Das Portal ist und bleibt ein Ärgernis.